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Drachenlord bloggt Gewaltfantasien: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Isabel Pogner

Online-Redaktion

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31.10.2022, 09:21 Uhr
Vor Gericht muss Rainer Winkler diesmal nicht: Das Verfahren wegen der Verbreitung gewaltverherrlichender Fantasien wurde eingestellt. 

© Daniel Karmann/dpa, NNZ Vor Gericht muss Rainer Winkler diesmal nicht: Das Verfahren wegen der Verbreitung gewaltverherrlichender Fantasien wurde eingestellt. 

Das Verfahren gegen Rainer Winkler hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth eingestellt. Das teilt Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke mit. Winkler, besser bekannt unter seinem Internet-Pseudonym "Drachenlord", wurde vorgeworfen, Vergewaltigungsfantasien gebloggt zu haben. Juristisch fällt das unter die "Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Inhalte". Außerdem hat die Staatsanwaltschaft untersucht, ob Winkler etwas mit Kinderpornografie zu tun hat - im Internet geisterten entsprechende Gerüchte herum.

Anlass für die Ermittlungen war ein Blogeintrag Winklers, in dem der Autor eine gewalttätige Sexfantasie verherrlicht. Kritiker hatten die Inhalte an mehrere Stellen gemeldet, die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Ermittlungen im August aufgenommen. Im September übernahmen die Kollegen aus Franken. "Lange lag das bei uns aber nicht", erzählt Gabriels-Gorsolke und berichtet: "In diesem Fall haben wir das nicht bis zum Ende ausermittelt." Mitte Oktober ließ die Staatsanwaltschaft die Anklage fallen.

Winklers Blogeintrag fällt nicht ins Gewicht

Gabriels-Gorsolke argumentiert mit der Verhältnismäßigkeit. "Er wurde ja bereits im Frühjahr verurteilt", sagt die Oberstaatsanwältin. Und zwar zu einem Jahr auf Bewährung - unter anderem, weil er einen Mann mit einer Taschenlampe attackiert und einen anderen mit einem Stein beworfen hatte. "Wenn jemand eine schlimme Straftat begangen hat, zählt etwas verhältnismäßig weniger Schlimmes nicht so stark ins Gewicht", erklärt Gabriels-Gorsolke. Diesen Ermessensspielraum gewähre die Strafprozessordnung der Staatsanwaltschaft. Als Beispiel nennt Gabriels-Gorsolke: "Wenn ein Totschläger auch noch etwas geklaut hat, müsste man den Diebstahl eigentlich auch umfänglich untersuchen. Die Strafe wäre aber im Verhältnis so gering, dass man es gut sein lassen kann."

Zwar steht auf die Verbreitung gewaltpornografischer Inhalte bis zu drei Jahren Haftstrafe oder Geldstrafe, "aber es ging nur um eine Äußerung." Die Staatsanwaltschaft beurteile das Strafmaß in diesem Fall deshalb äußerst gering. "Außerdem hat er die Blogveröffentlichung selbst eingeräumt, das kommt ihm zugute.", sagt Gabriels-Gorsolke. Auch wenn Winkler "das anders interpretiert als wir". Zudem hätten die Ermittler keine Hinweise auf kinderpornografische Inhalte gefunden. Entsprechende Gerüchte hatten zuvor im Netz die Runde gemacht.

Der Fall "Drachenlord" ist für die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth damit abgeschlossen. Handy, Laptop und Tablets, die Winkler für die Ermittlungen abgenommen wurden, soll er zurückbekommen. Auch wegen anderer Delikte werde nicht gegen den YouTuber ermittelt. Den Blogbeitrag hat Google inzwischen gelöscht.