Durchsuchungen wegen Hasskriminalität in der Region

3.11.2020, 12:23 Uhr
Durchsuchungen wegen Hasskriminalität in der Region

© Paul Zinken, dpa

Die Maßnahmen richteten sich im Freistaat insgesamt gegen 49 Personen. Jeweils eine stammt nach Angaben des bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) aus Nürnberg und dem Landkreis Forchheim, vier waren es Unterfranken. Der Schwerpunkt lag in der Oberpfalz (13) und in Niederbayern (18).


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Die Durchsuchungsbeschlüsse als Zeichen gegen Hasskriminalität koordinierte das LKA in Absprache mit der Bayerischen Zentralstelle für die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München. Bei der ZET gibt es seit Januar einen Hate-Speech-Beauftragten der bayerischen Justiz. Seit Juni ist dort zudem die Initiative "Justiz und Medien - konsequent gegen Hass" angesiedelt. Das alles soll dazu beitragen, Hass und Hetze im Netz effektiv und schlagkräftig zu bekämpfen.

Europol mit dabei

Der aktuelle Aktionstag mit den Durchsuchungen wird erstmals unter Federführung von Europol in mehreren EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. Verfassern von Hasspostings aus sechs weiteren EU-Ländern wurde dabei das Handwerk gelegt.


Hasskommentare im Netz: So gehen wir dagegen vor


Die vermeintliche Anonymität des Internets biete für Straftäter keinen Schutz, betonte LKA-Präsident Harald Pickert. "Jedem, der strafbare Hassposts absetzt, muss klar sein, dass dies erhebliche Konsequenzen nach sich zieht", ergänzte Klaus-Dieter Hartleb, Hate-Speech-Beauftragter der bayerischen Justiz. Es könne, so der Oberstaatsanwalt, zu Wohnungsdurchsuchungen wie bei der aktuellen Aktion kommen, und es drohten erhebliche Geld oder Freiheitsstrafen.

Wer selbst Opfer ist oder Hasspostings feststellt und helfen möchte, dem empfiehlt das LKA, Hate Speech direkt im soziale Netzwerk zu melden und Betroffene zu benachrichtigen. Eine Möglichkeit könne auch die aktive und sachliche Gegenrede sein. Und wenn man selbst Ziel einer Hasskriminalität sei, solle man den Fall dokumentieren und die nächste Polizeiinspektion oder Staatsanwaltschaft in Kenntnis setzen.