Verschärfung der Corona-Maßnahmen

Ab Montag gilt 2G an der FAU: Das müssen Studierende jetzt wissen

13.11.2021, 13:56 Uhr
Ab kommenden Montag dürfen in die Hörsälen der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg nur noch geimpfte und genesene Studierende sowie Lehrkräfte rein. 

© Bernd von Jutrczenka, dpa Ab kommenden Montag dürfen in die Hörsälen der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg nur noch geimpfte und genesene Studierende sowie Lehrkräfte rein. 

Die Corona-Neuinfektionen sind auf einem neuen Höchststand, deutschlandweit wird wieder über verschärfte Maßnahmen diskutiert. Auch über die 2G Regel, die wohl schon ab Dienstag bayernweit in Hotels und Restaurants gelten soll.

Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, die erst im Oktober wieder nach drei Online-Semestern zur Präsenzlehre zurückgekehrt ist, stellt aufgrund der pandemischen Lage schon ab Montag auf die 2G-Regel um. Nur noch geimpfte und genesene Studierende haben dann noch Zutritt zu den Vorlesungen. Ungeimpfte Studierende müssen zurück in die Online-Lehre, ein negativer PCR-Test reicht nicht mehr.

FAU-Präsident Prof. Joachim Hornegger informierte alle Studierenden, Lehrkräfte und Mitarbeiter am Freitagmittag per E-Mail. Laut der Pressestelle der FAU und dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ist eine Umstellung auf 2G dann rechtlich möglich, wenn die Studierbarkeit für alle Studierenden weiterhin gewährleistet werden kann.

Was bedeutet die 2G-Regelung für die Studierenden konkret?

Der komplette Lehrbetrieb an der FAU wird bereits am kommenden Montag, 15. November, auf 2G umgestellt. Nur noch Studierende und Lehrende mit 2G-Status dürfen an den Präsenzveranstaltungen teilnehmen. Eine Ausnahme gilt für die Universitätsbibliothek, die CIP-Pools, Lernräume und Selbstlernflächen. Die erste Woche dient dabei noch als Übergangsfrist, verbindlich tritt die 2G-Regelung an der FAU eine Woche später, am Montag, 22. November in Kraft.

Um weiterhin ordnungsgemäß studieren zu können, sollen geimpfte oder genesene Studierende künftig hybride Formate nutzen. Dies soll per synchroner Übertragung oder bereits vorhandener Aufzeichnungen möglich sein.

Wenn eine hybride Lehrveranstaltung jedoch nicht möglich ist, soll als letzte Lösung die Rückkehr zum Online-Format erfolgen.

Bei Praxisveranstaltungen wie Laborarbeit, Praktika und Sportveranstaltungen soll es jedoch weiterhin bei der 3G-Regelung bleiben. Prüfungen bleiben bei der 3G-Regelung, und somit auch von der 2G-Regelung ausgenommen. Externe Sonderveranstaltungen an der FAU werden ab sofort und bis auf weiteres nicht mehr zugelassen.

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