Gemeindeentwicklung

Baugebiet in Adlitz steht auf der Kippe

7.8.2021, 18:20 Uhr
Über diese Ortsverbindungsstraße sollte das Baugebiet "Adlitz Süd-West" (rechts) erschlossen werden. Das ist nun erst einmal vom Tisch. 

© Klaus-Dieter Schreiter, NN Über diese Ortsverbindungsstraße sollte das Baugebiet "Adlitz Süd-West" (rechts) erschlossen werden. Das ist nun erst einmal vom Tisch. 

Denn gleichzeitig hat sich in einem zweiten Entscheid eine allerdings kleinere Mehrheit gegen die Anbindung des Baugebietes an die Verbindungsstraße nach Adlitz ausgesprochen. Weil das Landratsamt eine von der Gemeinde für diesen Fall in dem Bürgerentscheid gestellte Stichfrage für rechtswidrig erklärt hat, könnte das das Aus für die Planungen bedeuten.

„Sind Sie dafür, dass sämtliche Planungen und sonstige Maßnahmen zur Anbindung des Baugebiets Adlitz Südwest an die nach Atzelsberg führende Ortsdurchgangsstraße eingestellt werden?“, heißt die Frage zum Bürgerbegehren „Adlitz bewahren“, das einige Bürger initiiert hatten. Diese Frage wurde mit einer Mehrheit von acht Stimmen bejaht.

Mehrheit von 99 Ja-Stimmen

Um das Bauleitverfahren für das Neubaugebiet, in dem 14 Einzelhäuser geplant sind, fortführen zu können, hatte der Gemeinderat ein Ratsbegehren dagegen gesetzt. Dessen Frage lautet: „Sind Sie dafür, dass das begonnene Bauleitverfahren „Adlitz Südwest“ mit der Errichtung vom maximal 14 Einzelhäusern mit jeweils einer Wohneinheit fortgesetzt wird?“. Diese Frage wurde mit einer Mehrheit von 99 Stimmen bejaht.

Für den Fall, dass beide Fragen (wie geschehen) mehrheitlich mit „Ja“ beantwortet werden, hatte der Gemeinderat eine Stichfrage gestellt. Bei der stimmten 267 Bürger (47,17 Prozent) für die Einstellung aller Planungen, 299 (52,83 Prozent) hingegen sind für die Fortsetzung des Bauvorhabens.

Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingereicht

Das schien eindeutig. Jedoch hat der Adlitzer Bürger Wolfgang Gassner, der gemeinsam mit Walter Knorr das Bürgerbegehren gegen die Anbindung des Baugebietes an die Straße nach Adlitz initiiert hatte, gemeinsam mit 15 wahlberechtigten Bürgern aus Rathsberg und Adlitz Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingereicht, um zu erreichen, dass die Stichfrage beim Bürgerentscheid für nichtig erklärt wird. Das ist jetzt passiert. Nach Auffassung der Kommunalaufsicht ist die Stichfrage rechtswidrig, „da die in den Bürgerentscheiden gestellten Fragestellungen in einer miteinander zu vereinbarenden Weise beantwortet werden können“.

Die Kommunalaufsicht stellt sogar fest, das Bürgerbegehren „Adlitz bewahren“ ziele nicht auf die Einstellung der Planungen für „Adlitz Süd-West“ ab, sondern nur auf die Anbindung an die Ortsverbindungsstraße. Darüber hinaus stellt sie fest, dass das Bürgerbegehren „das geplante Baugebiet ‚Adlitz bewahren‘ ebenfalls wünscht“. Das ist für die Gemeinde und die Verwaltungsgemeinschaft nicht nachvollziehbar, weil ihrer Meinung nach das Baugebiet ohne die Anbindung an die Ortsverbindungsstraße nicht realisiert werden kann. Diesem Argument aber mochte die Kommunalaufsicht nicht folgen und hat sogar geschrieben: „Im Ergebnis beider Bürgerentscheide ist damit festzuhalten, dass das Bauleitverfahren im Wege der Umplanung, d.h. ohne Anbindung über die betreffende Ortsdurchgangsstraße, dennoch fortgesetzt werden kann und auch muss“.

Geben Landwirte wertvolle Flächen nicht her?

Eine andere Erschließung, beispielsweise mit einer Anbindung an die Staatsstraße, sei wegen der dafür zu erwerbenden Flächen viel zu teuer und würde die Grundstückspreise in dem Baugebiet derart in die Höhe treiben, dass dort nur noch teure Villen möglich wären, sagte Bürgermeister Eduard Walz den Erlanger Nachrichten auf Anfrage. Darüber hinaus würden die Landwirte ihre wertvollen Flächen für eine Straße ohnehin nicht hergeben, meint er.

Die Gemeinde hätte allerdings die Möglichkeit gehabt, gegen den Bescheid des Landratsamtes Klage zu erheben. Jedoch hat es der Gemeinderat bei Stimmengleichheit (fünf waren dafür, fünf dagegen) abgelehnt, diesen Weg zu gehen. Das ist umso unverständlicher, als die Chance auf Erfolg nach Auffassung von Rechtsexperten durchaus gegeben wäre. Um das Baugebiet zu retten, könnte die Gemeinde nun ein Ratsbegehren durchführen.

Stichfrage war rechtswidrig

Weil sich die Mehrheit der Bürger (in der für rechtswidrig erklärten Stichfrage) bereits für das Baugebiet ausgesprochen hat, sind Bürgermeister und Verwaltung optimistisch, dass sie sich dann auch in diesem neuen Ratsbegehren, das noch formuliert werden muss, dafür aussprechen würden. Zudem, so war zu hören, hätten viele Bürger gar nicht gewusst, dass eine Ablehnung der Anbindung an die Ortsverbindungsstraße gleichzeitig das Aus für die Bebauung bedeutet. Bürgermeister Walz wollte darum die Verwaltung beauftragen, ein entsprechendes Ratsbegehren vorzubereiten.

Vor allem Helmut Memmert (WHM) wandte sich vehement dagegen. Auch Maximilian Paulus (CSU) folgte ihm, und Christian Striegel (CSU) meinte dann sogar, man solle doch die Bürgerinitiative noch einmal befragen, bevor man ein Ratsbegehren initiiere. Nach diesen Einwendungen war eine Entscheidung darüber auch für andere Räte „verfrüht“, so dass dieser Antrag ebenfalls abgelehnt wurde.

Was bleibt ist die Möglichkeit, einen Bürgerentscheid von anderer Stelle vorbereiten zu lassen. Der Bürgermeister will das in einer der nächsten Sitzungen besprechen. Es bleibt aber ein ziemlich bitterer Beigeschmack bei diesem Thema, denn es scheint einigen Bürgern und Gemeinderäten nur darum zu gehen, Baugebiete um jeden Preis zu verhindern. Genau das ist ein generelles Problem für die Gemeinde, die laut Bürgermeister seit Jahren um 1570 bis 1600 Einwohnern dahin dümpelt, während Nachbargemeinden um 25 Prozent gewachsen sind. „Wenn wir so weiter machen, dann besteht die Gefahr, dass die Gemeinde in absehbarer Zeit nicht mehr zu finanzieren ist“, sagte Walz den Erlanger Nachrichten kürzlich.

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