Brandinspektor in Käfig gesperrt: Feuerwehrmänner vor Gericht

23.5.2019, 15:00 Uhr
Was als Verabschiedungsspaß eines Feuerwehrlehrgangs gedacht war, beschäftigt jetzt das Amtsgericht Erlangen in Bayern. Der Kursleiter wurde bei der Aktion von seinen Schülern eingesperrt und mit Löschschaum besprüht.

© Screenshot/Google Street View Was als Verabschiedungsspaß eines Feuerwehrlehrgangs gedacht war, beschäftigt jetzt das Amtsgericht Erlangen in Bayern. Der Kursleiter wurde bei der Aktion von seinen Schülern eingesperrt und mit Löschschaum besprüht.

Der dergestalt Traktierte bekam Panik, erlitt eine massive Atemnot und Hautreizungen. Der Geschädigte war daraufhin acht Monate krankgeschrieben und befindet sich bis zum heutigen Tag in psychotherapeutischer Behandlung. Gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung respektive die Anstiftung dazu lauten die Vorwürfe, denen sich ein aus Lonnerstadt stammender 56-jähriger Ausbilder sowie ein 29-jähriger damaliger Anwärter ausgesetzt sehen. Die übrigen "Azubis" hatten bereits eine gerichtliche Einstellung gegen eine Geldauflage akzeptiert.

Den genauen Tathergang zu rekonstruieren, erwies sich unter dem Vorsitz von Richterin Birgit Griem erneut als knifflig: Der Lonnerstadter Ausbilder, als mutmaßlicher Anstifter der Aktion, soll, wie sich nun ein 25-jähriger Brandmeister und damaliger Lehrgangsteilnehmer erinnerte, über den Satz "So werden Ausbilder in Fürth verabschiedet" hinaus "explizit nichts gesagt haben".

"Ich dachte, er mache den Spaß mit"

Dem vorausgegangen war eine Power-Point-Präsentation, die unter anderen auch eine exemplarische Löschschaum- "Attacke" zeigte. "Es hatte sich eine Meute gebildet, mehrere Teilnehmer wollten den Erlanger Ausbilder in den Käfig stecken, alle haben gelacht.

Ich dachte, er mache den Spaß mit." Ein weiterer Zeuge gab ebenfalls an, von der mehr oder weniger großen Freiwilligkeit des Geschädigten ausgegangen zu sein: "Ein klares ,Nein‘ seinerseits, und die Sache wäre eingestellt worden." Zu allem Überfluss sei auch noch der Mann, der den Schlauch hielt, gestolpert, so dass der Schaum den Ausbilder voll im Gesicht traf.

Ein Umstand, dessen Folgen in mehreren medizinischen Gutachten im Fokus standen: Haut- und Schleimhautreizungen wurden beim Geschädigten ebenso diagnostiziert wie eine beginnende posttraumatische Belastungsstörung.

Ein hinzugezogener Diplom-Chemiker und Toxikologe führte aus, dass die Hauptgefahr bei dieser Aktion darin bestand, dass der "wenig toxische" Schaum in die Lunge hätte geraten können, was eine Reizung nach sich gezogen hätte, die schlimmstenfalls zu einem Lungenödem geführt hätte.

Am 12. Juni 2019 sollen die Plädoyers gehalten und das Urteil verkündet werden.