Drogendealer aus Erlangen muss doch nicht in Haft

23.4.2019, 16:30 Uhr

Bei einer Kontrolle im November wurde ein junger Autofahrer von der Polizei angehalten. Diese hatte den Verdacht, dass der Mann Drogen genommen hatte - und wurde fündig. Nun musste er sich vor dem Schöffengericht verantworten. Ihm wurde Handel mit Marihuana vorgeworfen.

Richter Wolfgang Gallasch verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Damit lag das Gericht genau zwischen den Anträgen der Staatsanwältin und der Verteidigerin. Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

In der Wohnung waren nur geringe Mengen Rauschgift

Bei der Kontrolle schauten die Polizisten genauer nach und fanden auf dem Rücksitz des Autos einen Rucksack. Darin befand sich eine Tüte mit knapp 200 Gramm "Pflanzenresten", die sich schnell als cannabishaltig entpuppten. Die Untersuchung ergab bei dem Mann einen THC-Gehalt von 4,1 Nanogramm pro Milliliter Blut. Anschließend durchsuchte die Polizei auch seine Wohnung, fand aber nur geringe Mengen Rauschgift. Die gefundenen drei Feinwaagen machten allerdings klar, dass er nicht nur selber konsumierte, sondern auch Marihuana verkaufte.

Die Untersuchung der gut 200 Gramm Marihuana ergab einen Reingehalt an THC von 17,2 Gramm. Damit waren die vom Bundesgerichtshof als Maximalmaß für "geringe Menge" festgelegten 15 Gramm deutlich überschritten, sodass ein Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz vorlag.

Mit Hilfe der Eltern hatte er aufgehört

Durch seine Verteidigerin ließ der junge Mann erklären, dass der Tatvorwurf zutreffend sei. Er sei längere Zeit Konsument gewesen, habe aber dank der Hilfe seiner Eltern aufgehört sowie eine neue Arbeitsstelle gefunden. "Ich habe es bereut und daraus gelernt", versicherte er. Für die Verteidigerin war die Sache "keine Bagatelle", lag aber im Bereich der Mindeststrafe. Sie hob ausdrücklich hervor, dass ihr Mandant mit seiner Vergangenheit abschließen wolle. In diese Richtung wertete auch die Staatsanwältin das Geständnis.

Das Gericht sprach eine Geldbuße von 500 Euro aus und setzte die Strafe zur Bewährung aus. Als Auflage muss der Angeklagte 1200 Euro in Raten zu 50 Euro an das Erlanger Frauenhaus zahlen. "Dadurch werden Sie zwei Jahre lang erinnert, dass Sie etwas verkehrt gemacht haben", gab Gallasch dem jungen Mann mit auf den Weg.