Hauptamt - Ehrenamt: Wo ist nochmal der Unterschied?

26.5.2020, 17:34 Uhr
Hauptamt - Ehrenamt: Wo ist nochmal der Unterschied?

© Bernd Böhner

 

SPD und CSU haben sich im Zug ihrer Koalitionsvereinbarung auf den früheren Fraktionsvorsitzenden der Christsozialen im Stadtrat, Jörg Volleth, festgelegt. Einen weiteren Bürgermeisterposten, wie in der vorangegangenen Wahlperiode, wird es nicht geben. Anders als Elisabeth Preuß (FDP) und Susanne Lender-Cassens (Grüne/Grüne Liste) wird Volleth allerdings nicht ehren-, sondern hauptamtlicher Bürgermeister sein.

Doch was genau ist der Unterschied zwischen einem haupt- und einem ehrenamtlichen Bürgermeister? Wie wird festgelegt, wie diese Ämter ausgestattet werden? Wie schlägt sich das Ganze in der Bezahlung nieder? Die EN haben dazu den Personalreferenten der Stadt Erlangen Thomas Ternes befragt.

Beamtenverhältnis auf Zeit

Zunächst einmal: Bürgermeister, egal ob ehren- oder hauptamtlich, brauchen ein Mandat aus dem Stadtrat. Im Unterschied dazu wird der Oberbürgermeister direkt von den Bürgern gewählt. Und dann: "Man ist frei als Stadt, ob man die weiteren Bürgermeister als ehren- oder hauptamtliche Bürgermeister ausstattet", sagt Ternes. Es muss allerdings eine entsprechende Satzung erlassen werden – dies war in der letzten Stadtratssitzung der Fall. Ein hauptamtlicher Bürgermeister ist, wie der Oberbürgermeister, ein kommunaler Wahlbeamter in einem Beamtenverhältnis auf Zeit: eine Wahlperiode lang. Bezahlt werden Bürgermeister von der Kommune.

Der hauptamtliche Bürgermeister bekommt in Erlangen ein Gehalt der Besoldungsgruppe B 5, also genau 9369,63 Euro im Monat. Dieses Grundgehalt ist angepasst an die Größe der Stadt. Zum Vergleich: In Nürnberg wird ein Gehalt der Besoldungsgruppe B 7 gezahlt, also 10 406,20 Euro. Ehrenamtliche Bürgermeister hingegen bekommen kein Gehalt, sondern eine Aufwandsentschädigung. In Erlangen entsprach diese in den letzten Jahren der Besoldung B 5.

Der künftige hauptamtliche Bürgermeister bekommt also ein Gehalt in gleicher Höhe wie die Aufwandsentschädigung seiner ehrenamtlichen Vorgängerinnen.

Keine Versorgungsansprüche für die Rente

Einen Unterschied gibt es aber doch: Als Ehrenamtlicher erwirbt man keine Versorgungsansprüche für die Rente. Als Hauptamtlicher bekommt man, wenn man Beamter ist – so wie der Polizist Volleth – , die Jahre angerechnet. Um den Versorgungsanspruch in Höhe der Besoldung zu bekommen, wenn man in Pension geht, muss man den Job allerdings mindestens zehn Jahre lang gemacht haben.

Bleibt noch die Frage nach den Referenten. Diese sind in der Regel berufsmäßige, d.h. hauptberufliche Stadträte, die vom Stadtrat gewählt wurden – so wie Thomas Ternes oder Josef Weber, Referent für Planen und Bauen. Auch Bürgermeister führen Referate, mit ihrem Status als haupt- oder ehrenamtliche Bürgermeister hat dies jedoch nichts zu tun. So führte beispielsweise die ehemalige Bürgermeisterin Elisabeth Preuß das Referat für Soziales, Integration, Inklusion und Demografischer Wandel und damit knapp 200 städtische Mitarbeiter, außerdem hatte sie die Verantwortung über ein jährliches Budget von rund zehn Millionen Euro.

Zwei Referate werden ausgeschrieben

In seiner letzten Sitzung legte der Stadtrat, wie berichtet, eine Neugliederung der Referate innerhalb der Stadtverwaltung fest. Der Geschäftsbereich des noch zu wählenden Bürgermeisters umfasst dabei die Themenbereiche Sport, Gesundheit, Brand- und Katastrophenschutz sowie Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung.

Das neu geschaffene Referat für Umwelt- und Klimaschutz und das Sozialreferat werden künftig von berufsmäßigen Referenten geführt. Wer dies sein wird, ist noch nicht bekannt. Die beiden Stellen werden jetzt ausgeschrieben.

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