Sparkasse kann in Alterlangen bauen

18.12.2020, 15:30 Uhr
Sparkasse kann in Alterlangen bauen

© Harald Sippel

Ein immer wiederkehrendes Thema in der Debatte war dabei die Behauptung, dass es sich hierbei um einen angeblich rechtswidrigen Beschluss handelt, nachdem verschiedene Befreiungen vom Bebauungsplan im Zusammenhang mit dem Sparkassenneubau vorgesehen sind. Die ÖDP kündigte deshalb noch in der Sitzung an, den Beschluss von der Regierung von Mittelfranken überprüfen zu lassen.

Kerstin Heuer (Grüne/Grüne Liste), Mitglied im Bau- und Werkausschuss und im Bildungsausschuss, sprach in diesem Zusammenhang von einer verfahrenen Situation. Mit dem Sparkassenneubau entstehe ein "gesichtsloses 0815-Gebäude, von dem wir schon jetzt wissen, dass es nach Lage und Größe verfehlt ist". Stattdessen forderte sie einen Neustart. "Ein Bebauungsplanänderungsverfahren wäre an dieser Stelle zwingend notwendig, um hier Baurecht zu schaffen", sagte sie in ihrem Redebeitrag. Und weiter: "Wenn wir hier jetzt so großzügig befreien, wem wollen wir in anderen Fällen noch Befreiungen verwehren?"

Der vorliegende Antrag sei hingegen kein Neustart, "sondern der Versuch ein verkorkstes Projekt zurechtzubiegen". Zur Begründung führte sie dabei unter anderem ein angeblich "vernichtendes Urteil des Baukunstbeirats" an und forderte: "Lassen Sie uns das Bauprojekt noch einmal überdenken und heute keinen Beschluss dazu fassen."

Dem widersprach der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Philipp Dees. Schon das Bestandsgebäude der Sparkasse mit seinen drei Geschossen habe nicht dem Bebauungsplan entsprochen und die in der Nähe befindliche Realschule am Europakanal sei so im Bebauungsplan nicht vorgesehen. "Wenn wir so konsequent mit der Umsetzung des Bauungsplans wären, dann müssten wir die Realschule am Europakanal wieder abreißen", argumentierte Dees. Deshalb hielt er es für begründbar, an dieser Stelle eine, wie er sagte "zugegebenermaßen massive Abweichung vom Bebauungsplan vorzunehmen". Auch aus diesem Grund halte die SPD das Projekt für genehmigungsfähig, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Entscheidung wichtig sei, "um in Alterlangen ein attraktives Stadtteilzentrum zu schaffen".

Rechtsreferent Thomas Ternes widersprach der Behauptung, dass bei einer Nichteinhaltung von Festsetzungen im Bebauungsplan eine Baugenehmigung dadurch automatisch rechtswidrig sei. "Das steht in eklatanten Widerspruch zum Bundesbaurecht." Planungsreferent Josef Weber wies darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit besteht, Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu genehmigen. Unabhängig vom Bauherrn.

Weber zeigte sich davon überzeugt, dass die Pläne der Sparkasse sich gut in die Planungen des Stadtteilzentrums integrieren lassen. "Das Projekt der Sparkasse ist ein Mehrfamilienhaus und damit deutlich flächensparender als Einfamilienhäuser."

OB Florian Janik verwies aufgrund des Hinweises auf die dem Gemeinwohl verpflichtete Sparkasse, auf die Schaffung von neuen Wohnraum an dieser Stelle. Neben "Werkswohnungen" für Angestellte der Sparkasse, vermietet das Kreditinstitut auch Wohnungen an die Gewobau, die diese wiederum zu günstigen Preisen weitervermieten könne. Die Sparkasse käme damit auch ihrer sozialen Verantwortung nach, so der OB.

Am Ende fand der Antrag auf Vertagung in den Alterlanger Stadteilbeirat, den Bauausschuss und in den Baukunstbeirat keine Mehrheit. Der Umgriff des Stadtteilzentrums wird auf die öffentlichen Verkehrsflächen erweitert.

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