Trotz Corona: Verkaufsoffener Sonntag in Erlangen
Am 23. August 2020 dürfen die Innenstadt-Geschäfte aufschließen - 29.07.2020 10:30 Uhr
Impressionen vom Erlanger Frühling
15.04.2012 © Horst Linke
Vom 20. bis 27. August findet auf dem Erlanger Schlossplatz der traditionelle Augustmarkt statt und somit ist es auch dieses Jahr möglich, einen verkaufsoffenen Sonntag in Erlangen auszurichten. Hiervon betroffen sind ausschließlich Geschäfte, die sich im Geltungsbereich innerhalb der Stadtmauerstraßen befinden. Von 13 bis 18 Uhr dürfen am 23. August Händler ihre Geschäfte öffnen.
Seit über drei Jahrhunderten prägt der Erlanger Augustmarkt die Kulisse vor dem Erlanger Markgrafenschloss. In der Regel präsentieren sich auf dem Schlossplatz Händler mit rund 30 Ständen, die Haushaltsartikel aller Art, Gewürze aus aller Welt oder auch bunte Batikkleidung präsentieren.
2020 dürfen sich die Erlanger Betriebe besonders über seine Präsenz freuen, denn ein verkaufsoffener Sonntag muss an einen kulturellen Anlass geknüpft sein. "Dieses Jahr ist der Anlass umso bedeutender, denn der erste verkaufsoffene Sonntag im Jahr ist ein wichtiges Signal für den Erlanger Einzelhandel und für die ganze Region", teilt das City-Management mit.
Erlanger Herbst
16.10.2011 © Klaus-Dieter Schreiter
Bei vielen Erlanger Betrieben steht der Termin fest im Kalender. Traditionell wird der verkaufsoffene Sonntag im August von vielen Daheimgebliebenen aus Erlangen und der Region besucht. Situationsbedingt könnte die Zahl an Besuchern 2020 deutlich höher liegen. "Viele Bürgerinnen und Bürger verzichten dieses Jahr auf einen Sommerurlaub. Umso mehr lädt der verkaufsoffene Sonntag zu einer gemütlichen Entdeckungstour durch die heimische Erlanger Altstadt mit ihren mediterran anmutenden Gassen ein", meint Christian Frank, Vorstand des City-Management Erlangen.
Das City-Management ruft nun alle Händlerinnen und Händler zu Einreichung eigener Aktionen auf, die vorab auf www.erlangen.info angemeldet werden sollen. Alle teilnehmenden Betriebe sind angehalten, die allgemein gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu beachten und entsprechende Hygienemaßnahmen auch am Tag der Veranstaltung zu treffen.
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