Zum Schutz von Mitarbeitern und Gästen

Erstes Hotel in Bayern öffnet nur für Geimpfte

29.7.2021, 11:40 Uhr
In Garmisch-Partenkirchen gab es im September 2020 bereits eine Vielzahl an Corona-Fällen, die auf eine US-amerikanische Touristin zurückgingen. Der Urlaubsort galt lange Zeit als Hotspot.

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa In Garmisch-Partenkirchen gab es im September 2020 bereits eine Vielzahl an Corona-Fällen, die auf eine US-amerikanische Touristin zurückgingen. Der Urlaubsort galt lange Zeit als Hotspot.

Das "Obermühle Boutique Resort" ergreift Position in der Debatte um Freiheiten für Geimpfte. Ab dem 1. Oktober 2021 haben dort nur noch Personen über 18 Jahren Zutritt, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind. Die Regelung gilt für Übernachtungen sowie Besuche im dazugehörigen Restaurant. Inhaber Christian Wolf begründet diese Entscheidung gegenüber dem Münchner Merkur mit dem Schutz von Mitarbeitern und Gästen. Zudem soll die Regelung eine mögliche Schließung des Betriebs wegen Infektionsfällen im Hotel verhindern. Der vollständige Impfschutz wird beim Einchecken überprüft.

Eine Ausnahme macht Christian Wolf bei Kindern und Jugendlichen zwischen sechs und 17 Jahren. Sie dürfen auch ohne Impfung - dafür mit einem negativen Testergebnis - im Hotel speisen und übernachten. Das Resort verfügt über eine eigene Teststation im Haus. Dort werden ebenso alle Mitarbeiter getestet, obwohl sie bereits doppelt geimpft sind. "Wir möchten den maximalen Schutz ermöglichen", sagt Wolf dem Münchner Merkur.

Kritik übt der 37-Jährige an den gesetzlichen Regelungen für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Aus diesem Grund muss er solchen Gästen den Zutritt verwehren. "Es müssen mehr Informationen aus der Wissenschaft und Politik kommen, was die Kennzeichnung dieser Personen angeht", fordert er. Genesene müssen bei Ankunft am Hotel einen negativen PCR-Test vorlegen.

Zu seiner Entscheidung hat Wolf bislang großteils positives Feedback erhalten, wie er selbst sagt. Nur zwei, drei unschöne Mails haben den Unternehmer erreicht. Mehrere Gäste hätten ihm gegenüber auch betont, dass der Zutritt nur für Geimpfte der ausschlaggebende Grund für die Buchung im Resort sei. Juristisch hat sich der Hotelinhaber bereits abgesichert: Ein Rechtsanwalt habe ihm bestätigt, dass bei einer solchen Regel das Hausrecht gilt, das dem Hotel vorbehalten ist.

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