Amt wirft Familie in Neunkirchen aus Wohnung: War das nötig?

18.12.2019, 17:03 Uhr
Amt wirft Familie in Neunkirchen aus Wohnung: War das nötig?

Wir haben bei Landratsamtssprecher Holger Strehl nachgefragt, was es mit der Anordnung, die jüngst in Neunkirchen für so viel Wirbel gesorgt hat, auf sich hat.

Herr Strehl, wie kam es zu dem Nutzungsverbot?

Holger Strehl ist Pressesprecher am Landratsamt Forchheim.

Holger Strehl ist Pressesprecher am Landratsamt Forchheim. © Edgar Pfrogner

Es wurde festgestellt, dass die Wohnung planabweichend gebaut wurde und im derzeitigen Zustand die erforderlichen Rettungswege im Brandfall nicht gewährleistet sind. Bei einem Ortstermin Ende August wurde eine Übergangslösung vorgeschlagen, die seitens des Landratsamtes bis zur Herstellung der rechtskonformen Rettungswege akzeptiert wurde. Aufgrund einer Mitteilung Anfang Dezember stellte sich aber heraus, dass die vorgeschlagene Übergangslösung weder ausgeführt wurde noch zeitnah zu erwarten ist. Deswegen war das Nutzungsverbot auszusprechen. Dabei handelt es sich um Einzelfälle.

Hätte man hier – so kurz vor Weihnachten – nicht eine Ausnahme machen oder Aufschub gewähren können?

Die Nutzungsuntersagung wurde bereits Ende August mit einem formlosen Schreiben mitgeteilt. Da sich aber die Übergangslösung nicht realisieren ließ und dem Landratsamt bekannt wurde, dass der Untersagung vom August nicht Folge geleistet wurde, musste sie per Bescheid angeordnet werden. Eine Ausnahme war wegen der Gefährdungslage nicht möglich.

Nach welchen Kriterien kann so ein Verbot erfolgen?

Derartige Anordnungen sind bei Gefahr für Leib und Leben notwendig.

Interview: Philipp Rothenbacher

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