Situation hat sich deutlich verschärft

Auch Klinik in Forchheim betroffen: Regierung verbietet aufschiebbare stationäre Behandlungen

Redaktion Nordbayerische Nachrichten

31.3.2022, 10:09 Uhr
Die Beschäftigten im Klinikum Forchheim arbeiten an der Belastungsgrenze. Jetzt schreitet die Regierung für die oberfränkischen Häuser ein. 

© Anestis Aslanidis, NN Die Beschäftigten im Klinikum Forchheim arbeiten an der Belastungsgrenze. Jetzt schreitet die Regierung für die oberfränkischen Häuser ein. 

Die Anordnung gilt zunächst bis 30. April und wird Mitte des Monats überprüft. Sie stützt sich auf den Notfallplan zur Corona-Pandemie, teilt die Regierung mit. Im Landkreis Forchheim ist davon das Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz mit seinem Standort in Forchheim betroffen.

Personal arbeitet an der Belastungsgrenze und darüber hinaus

Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz betont: "Leider führt das aktuell sehr hohe Infektionsgeschehen zu erheblichen Personalausfällen in den Krankenhäusern, vor allem auch im Bereich der Pflege. Dies wirkt sich stark auf die Kapazitäten in den Kliniken aus. Es ist uns bewusst, dass durch die nun erneut notwendige Verschiebung von aufschiebbaren stationären Behandlungen den betroffenen Patientinnen und Patienten viel abverlangt wird."

Außerdem hat die Regierung das Krankenhauspersonal im Blick. Piwernetz: "Das Personal in den Kliniken arbeitet seit rund zwei Jahren an der Belastungsgrenze. Nur durch entschiedenes Handeln kann die Behandlung von Notfallpatienten, Covid-19-Patienten sowie solcher Patienten, deren elektive Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, gesichert werden. Den Ärztlichen Leitern Krankenhauskoordinierung, allen Ärztinnen und Ärzten sowie den Pflegekräften bin ich für ihren unermüdlichen Einsatz im Interesse der Patientinnen und Patienten sehr dankbar. Dieses Engagement verdient höchste Anerkennung und Wertschätzung."

Eine entsprechende Anordnung wurde bereits im November 2021, zuletzt mit Geltungsdauer bis 31. Januar 2022, erlassen. Eine weitere Verlängerung sei damals nicht mehr nötig gewesen, weil keine Überlastung der Krankenhäuser mehr drohte, heißt es. Seitdem hat sich die Situation in den oberfränkischen Krankenhäusern insgesamt deutlich verschärft. Besonders betroffen sind die Normalstationen. Diese sind an vielen Tagen zu 85 bis 90 Prozent ausgelastet. Die Anzahl der auf den Normalstationen versorgten Patienten mit Covid-19 ist seit Ende Januar von unter 100 auf 614 (Stand 28. März) angestiegen.

Warum weniger Intensivbetten für jetzt wieder mehr Patienten vorhanden sind

Auch bei den Intensivkapazitäten droht eine Überlastung. Die Anzahl der Covid-Patienten auf Intensiv ist von acht Patienten Ende Januar 2022 stetig auf aktuell mehr als 30 Patienten oberfrankenweit angestiegen. Gleichzeitig sind aufgrund des hohen Infektionsgeschehens erhebliche Personalausfälle zu verzeichnen, so dass weniger Betten betrieben werden können.

Die Verpflichtung, unter medizinischen Aspekten aufschiebbare stationäre Behandlungen vorübergehend zu unterlassen, betrifft Eingriffe, die ohne dauerhaften Schaden für die Patienten aufgeschoben werden können. Dazu gehören beispielsweise orthopädische Eingriffe wie Knie- oder Hüftoperationen bei Gelenkverschleiß, nicht aber zeitkritische Operationen wie Herz- oder Tumor-Operationen, betont die Regierung. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden die behandelnden Ärzte. Die Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung können Ausnahmen zur Behandlung sonstiger Patienten zulassen.

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