Corona-Lockerungen im Kreis Forchheim: Was ab 12. Mai gilt

10.5.2021, 15:53 Uhr
Corona-Lockerungen im Kreis Forchheim: Was ab 12. Mai gilt

© Philipp Rothenbacher

Schulen und Kitas

Wie das Landratsamt aktuell mitteilt, liegt der Inzidenzwert seit Montag den fünften Tag in Folge unter 100. Für die Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und Spielgruppen im Landkreis Forchheim gilt daher ab Mittwoch, 12. Mai:

- In den Schulen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,50 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Andernfalls: Wechselunterricht.
- In den Kitas, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierten Spielgruppen erfolgt die Betreuung in festen Gruppen (eingeschränkter Regelbetrieb).

Ausgangssperre und Handel

Ebenfalls ab Mittwoch, 12. Mai, entfällt die nächtliche Ausgangssperre, Kulturstätten können unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen und beim Handel ist wieder eine Terminvereinbarung möglich.

Außengastronomie

Wie lange die Inzidenz unter 100 bleiben muss, damit die Außengastronomie (allen voran Biergärten und -keller) wieder öffnen darf, ist von offizieller Seite zunächst eher vage mit „dauerhaft“, „stabil“ oder „circa eine Woche“ formuliert worden. Auch im Landratsamt musste man am Montag erst klärende Gespräche mit den eigenen Rechtsexperten führen, um verlässliche Fristen nennen zu können. Schließlich wurde mitgeteilt: Eine Öffnung der Gastronomie kann frühestens nach sieben Tagen unter dem Inzidenzwert von 100 durch das Landratsamt beim Gesundheitsministerium beantragt werden. Soweit der Wert unter 100 bleibt, ist eine Öffnung nach Freigabe also im Laufe des Donnerstags, 13. Mai, möglich. Die Auflagen bleiben grundsätzlich die gleichen:

Voraussetzungen

So müssen Besucher einen gültigen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung. Auch der Nachweis über eine Corona-Infektion, die mindestens 28 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegt, ist möglich.

Wenn sich Angehörige zweier Hausstände in der Außengastronomie treffen wollen, ist die Gesamtzahl der Personen auf maximal fünf begrenzt (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit). Darüber hinaus gelten die Hygienekonzepte (Abstand, Maske und so weiter) der jeweiligen Einrichtung. Allerdings gilt die Testpflicht nicht für ausnahmslos alle Außengäste, wie der Gaststättenverband Dehoga mitteilt:

Ausnahmen

Bei stabiler Inzidenz zwischen 50 und 100 müssen demnach Angehörige eines einzelnen gemeinsamen Hausstands keinen negativen Test vorlegen. Komplett von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig Geimpfte/Genesene sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag. 

Kellerwald-Toiletten

Zuletzt noch eine weniger komplizierte Mitteilung der Stadt Forchheim: Die mittlere und die obere öffentliche Toilettenanlage im Kellerwald inklusive der Behindertentoilette sind künftig an Freitagen, Samstagen, Sonn- und Feiertagen, je von 15 bis 20 Uhr, geöffnet. Sie werden täglich desinfiziert. 

PHILIPP ROTHENBACHER

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