Drohne fliegt über private Grundstücke: "War es ein Spähangriff?"

27.8.2020, 08:00 Uhr
Luftaufnahmen von Drohnen sehen zwar toll aus, doch wer ohne Erlaubnis Privatgelände und Personen aufnimmt, der macht sich strafbar. 

© Jan Woitas, NN Luftaufnahmen von Drohnen sehen zwar toll aus, doch wer ohne Erlaubnis Privatgelände und Personen aufnimmt, der macht sich strafbar. 

Was war passiert?

Es war gerade 14 Uhr am Sonntag, als eine Anwohnerin die Drohne zum ersten Mal bemerkte. Langsam flog das Gerät über ihren Garten und schien sich "dort umzusehen", sagt sie, ehe es weiter zum nächsten Grundstück gesteuert wurde. Auch andere Nachbarn bemerkten das fliegende Objekt und kamen auf die Straße, wo sich auch schon die 60-Jährige nach dem Besitzer des Geräts umsah. Laut ihrer Schilderung kam das Gerät sogar direkt auf sie zu, blieb erst in der Luft stehen und flog dann mehrfach vor ihr auf und ab: "So richtig provozierend war das."

Als die Drohne in Richtung der Gemeinde Poxdorf steuerte, folgten ihr mehrere Anwohner und konnten von weitem ein Auto ausfindig machen, von dem aus das Gerät offenbar gesteuert wurde.

Am Abend gegen 18 Uhr erschien das Flugobjekt erneut. Mit den Hinweisen vom Nachmittag fanden die erbosten Effeltricher dann auch das Auto, in dem ein Fahrer und ein Beifahrer saßen und die Drohne steuerten. Als die Anwohner an die Scheiben klopften, fuhren die beiden davon; das Kennzeichen hatten sie allerdings vorab aufgeschrieben.

Der Vorfall hat in der Gemeinde für Verärgerung gesorgt: "Es kann sicherlich passieren, dass man aus Versehen über ein Grundstück fliegt, aber das war kein Spaß mehr", findet die 60-jährige Anwohnerin, die sich nach dem Vorfall an unsere Zeitung wandte. Die Situation sei für alle sehr unangenehm gewesen: "Wir haben uns ausgespäht gefühlt." Zusammen habe man deswegen die Polizei informiert und Anzeige erstattet.

Ist ein solches Verhalten erlaubt?

Mit einer Drohne, die ein Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm hat, über ein privates Grundstück zu fliegen, ist generell verboten. Das Gleiche gilt auch, wenn das Flugobjekt, unabhängig vom Gewicht, "in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen", heißt es auf einem Infoflyer des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Kurzum: Über private Grundstücke zu fliegen und zu filmen, ist schlicht verboten.

Gibt es weitere Plätze, über die man nicht fliegen darf?

Generell gilt, dass Drohnen nur in Sichtweite geflogen werden dürfen. Wer höher als 100 Meter fliegen möchte, braucht dafür eine behördliche Ausnahmeerlaubnis. Neben Privatgrundstücken ist es zudem verboten, sein Gerät über sensible Bereiche fliegen zu lassen. Dazu gehören Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswege sowie An- und Abflugbereiche von Flugplätzen.

Braucht man eine Lizenz, um eine Drohne fliegen zu dürfen?

Wer sein Flugobjekt ausschließlich auf einem Modellfluggelände fliegen lässt, darf das ohne große Einschränkungen. Einzige Ausnahme: Auf dem Gerät muss eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers angebracht sein. Außerhalb solcher Plätze gelten je nach Größe des Gerätes bestimmte Anforderungen. Bei einer Drohne, die mehr als fünf Kilo wiegt, muss zum Beispiel eine Aufstiegserlaubnis bei der Luftfahrtbehörde eingeholt werden.

Was droht bei Verstößen gegen die Regelungen?

Laut einer Sprecherin des Polizeipräsidiums Oberfranken kann bei falscher Verwendung einer Drohne ein Bußgeld verhängt werden. Doch das ist nicht alles: "Stört die Steuerungsperson mit der Drohne die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder verletzt gar datenschutzrechtliche Bestimmungen, indem beispielsweise Foto- oder Videoaufnahmen von Personen gemacht werden, denen diese vorher nicht zugestimmt haben, kann ein Strafverfahren eingeleitet werden."

Was kann man tun, wenn eine Drohne über das eigene Grundstück fliegt?

Sollte eine Drohne länger oder wiederholt über das eigene Grundstück fliegen, sollten Bürger laut Polizei versuchen, die Steuerungsperson ausfindig zu machen, um sie auf die Regeln hinzuweisen. Zudem kann natürlich die zuständige Polizei informiert werden.

Wie geht es nach dem Vorfall in Effeltrich weiter?

Wie die Polizei Forchheim auf Anfrage mitteilte, haben die Beamten die Ermittlungen in dem Fall aufgenommen. Möglicherweise muss die Person, die die Drohne steuerte, also noch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

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