Gerichtsverfahren

Forchheimer Firma Loparex klagt gegen geplantes Wohngebiet in Forchheim

2.12.2021, 05:55 Uhr
Forchheimer Firma Loparex klagt gegen geplantes Wohngebiet in Forchheim

© Dignus Immobilien

Rund 320 Wohnungen und soziale Einrichtungen, wie ein Kinder- und ein Seniorenwohnheim, sollen künftig im sogenannten Philosophenviertel an der Jahnstraße entstehen. Die Baugenehmigung für das Mammutprojekt eines Investors erteilte 2019 die Stadt Forchheim. Doch: Die benachbarte Folienfabrik Loparex befürchtet Klagen und Ärger mit den zukünftigen Anwohnern. Der Grund: Die möglichen Lärmbelastungen in Produktion und Umfeld, die von dem Folienhersteller ausgeht. Gegen die Absegnung der Pläne der Stadt klagte die Firma am Dienstag vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht.

Das Ergebnis der Verhandlung unter Vorsitz von Richter Ernst König: Sie endete vorerst ohne Urteil. Sollten beide Parteien sich außergerichtlich kompromissbereit zeigen, könnte auch ohne Justizurteil baulicher Frieden hergestellt werden.

Gericht versteht Bedenken

Das Gericht hatte jetzt auf einige baurechtliche Bedenken zu Gunsten der klagenden Firma hingewiesen, die nach Realisierung des Projekts zu deren Lasten gehen könnten. Die Richter geben dem Investor, der Stadt und der Firma Zeit bis Ende März, um eine Lösung zu finden.
Hintergrund: Der Investor hatte in der Vergangenheit einige Lärmschutzmaßnahmen für die neuen Bewohner versprochen. Sollte die Baugenehmigung aber im derzeit vorliegenden Zustand genehmigt werden, könnte das klagende Unternehmen darunter leiden. Denn sollte der Investor trotz seines Versprechens im Verlauf des Baus auf vertraglich nicht abgesicherte Lärmschutzmaßnahmen freiwillig oder unfreiwillig verzichten, könnte das Unternehmen keine rechtlichen Ansprüche mehr geltend machen.

Der Richter wies zu Beginn der Verhandlung darauf hin, dass die Justiz lediglich über den Punkt Nachbarschutzrecht entscheiden kann und nicht, ob ein Wohngebiet am derzeitigen Standort gerechtfertigt und akzeptabel sei.

700 Mitarbeiter: Firma will Produktion künftig nicht einschränken

Fest stehe, dass das Unternehmen laut einem Bebauungsplan seit 1979 dort produzieren dürfe und es somit ein Bestandsrecht gebe. Das geplante Baugelände, das derzeit als Fußballfeld genutzt werde, liege zentral zur Innenstadt und zum Bahnhof, ideal als Wohngebiet.
Der Wohnraumbedarf der Stadt Forchheim für ihre Bürger sei verständlich. Das verstärke sich, da Siemens Healthineers Erlangen einige seiner Unternehmenssparten verlegt habe. Verständlich sei auch, dass das Unternehmen Loparex, zweitgrößter Arbeitgeber mit rund 700 Beschäftigten in der Stadt Forchheim, seine Produktion deshalb auch künftig nicht einschränken wolle.

Das künftige Philosophenviertel umfasst den Bereich zwischen der Jahn-Kulturhalle (li.) im Westen und der Theodor-Heuss-Allee im Osten (hinter dem rechts anschließenden ATSV-Platz, hier nicht zu sehen). Im Hintergrund die Folienfabrik.

Das künftige Philosophenviertel umfasst den Bereich zwischen der Jahn-Kulturhalle (li.) im Westen und der Theodor-Heuss-Allee im Osten (hinter dem rechts anschließenden ATSV-Platz, hier nicht zu sehen). Im Hintergrund die Folienfabrik. © Foto: Roland Huber

Das Gericht habe sich nach Vorlage der Baugenehmigung und einem Ortstermin die Frage gestellt, ob die darin enthaltenen und geplanten Lärmschutzmaßnahmen für einige speziell betroffene Wohneinheiten ausreichend seien. Nicht nur die künftigen Bewohner, auch das klagende Unternehmen könnte bei Nichterfüllung darunter leiden.

Angeregt wurde vom Gericht, einige größere Nachbesserungen vorzunehmen. König: „Die Klagepartei läuft Gefahr, dass einiges nicht eingehalten wird. Es gibt derzeit größere und kleinere Löcher im Lärmschutzkonzept.“ So seien derzeit einige Isolierungen von Decken, auch im Garagenbereich, nicht vorgesehen oder nicht ausreichend. Bedenken gebe es auch bei der Beschaffenheit einiger Fenster und Türen und der Beschreibung und Ausrichtung der geplanten Balkone. Schließlich könne man keinem Bewohner verbieten, sich nach draußen zu setzen. Auch gebe es einige Unklarheiten in der Gestaltung der Wohneinheiten. Der Vorsitzende Richter stellte trotz der Anregungen fest: Es sei nicht die Aufgabe des Gerichts festzustellen, wo nachgebessert werden muss. Dazu fühle man sich auch fachlich nicht in der Lage.

Die Vertreter der Stadt Forchheim sicherten zu, dass man an einer guten, gemeinsamen und erfolgreichen Lösung interessiert sei. Dem klagenden Unternehmen wolle man auch „keine Steine in den Weg“ legen. Ärger mit dem Lärmschutz bekäme später auch die Stadt zu spüren. Die Bayreuther Justiz soll von dem Ausgang der Gespräche im kommenden Jahr informiert werden.

Keine Kommentare