Gemeinderat Hetzles vereidigt neues Mitglied

20.1.2017, 06:00 Uhr
Bürgermeister Franz Schmidtlein gratuliert dem neuen Gemeinderatsmitglied Christoph Schmidtlein.

© Karl Heinz Wirth Bürgermeister Franz Schmidtlein gratuliert dem neuen Gemeinderatsmitglied Christoph Schmidtlein.

Das ausscheidende Ratsmitglied Peter Mehl wurde vom Ehrenamt als Gemeinderat entbunden, da er seinen Wohnsitz aus Hetzles verlegt hat.

Die Installation einer Ladesäule mit zwei Ladepunkten sowie das Konzept erläuterte Dominik Bigge vom Landratsamt Forchheim den Räten. Der Ladestandort soll vorbehaltlich der Zustimmung des Grundstückseigentümers am Parkplatz an der Kirche sein.

Bigge wies in seinen Ausführungen darauf hin, dass die Förderprogramme nicht mehr lange aufgelegt sind, und empfahl den Räten die Massnahmen alsbald zu starten. „Unter Druck müssen wir uns nicht setzen lassen“ konterte Gemeinderat Franz Braun.

Ebenso gab Edwin Schmidtlein zu bedenken, ob die Ladesäule so angenommen wird — von den Kosten ganz abgesehen. Bürgermeister Schmidtlein wies daraufhin, dass die Gemeinde nach Abzug der Förderung rund 2200 Euro aufbringen müsste. Letztendlich fasste man nach ausgiebiger Abwägung aller Bedenken mit einer Gegenstimme den Beschluss, die Ladesäule zu installieren.

Ebenso ausgiebig diskutierten die Gemeinderäte die Planunterlagen für die Verlegung der Staatsstraße 2243 (Effeltrich – Neunkirchen am Brand), wozu eine Stellungnahme der Gemeinde erfolgen soll. Die Umgehungsstraße soll jetzt im Planfeststellungsverfahren geplant werden, um den Schwerlastverkehr aus Neunkirchen herauszubekommen. „Wie soll die Gemeinde das denn finanziell stemmen?“, fragte Franz Braun. Nach den vorliegenden Planunterlagen seien zwei Brückenbauwerke geplant und wie das Oberflächenwasser entsorgt werden soll, wisse auch niemand.

Ebenso stellte sich in der Diskussion heraus, dass es für die Anbindung der Ortsstraße nach Hetzles keine Planung gibt. Hier erwartet die Gemeinde allerdings für die Ertüchtigung ihrer Ortsstraße eine finanzielle Unterstützung. Gefordert wird ebenfalls, die Entwässerung des Oberflächenwassers wie bisher westlich der Trasse zu entsorgen.

Die Sondergenehmigung für den Schwerlastverkehr für Unternehmen in Hetzles durch die Friedhofstrasse in Neunkirchen soll Bestand bleiben. Diese Einwendungen verabschiedete der Gemeinderat einstimmig.

Zudem beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Bauvoranfrage eines Bauwerbers zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Da weder ein Bebauungsplan noch ein innerörtlicher Bebauungszusammenhang bestehen, ist das Anwesen unstrittig dem Außenbereich zuzuordnen, betonte Bürgermeister Schmidtlein.

Ist der Antrag rechtskonform?

Für das gegenständliche Grundstück sieht der Flächennutzungsplan bereits die Festlegung „innerörtlicher Grünflächen“ vor und stellt damit eine qualifizierte Planungsaussage dar. Ein Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses am angegeben Ort müsste daher rechtskonform abgelehnt werden. Auch das Landratsamt als Genehmigungsbehörde hat zu diesem Antrag schon signalisiert, dass es ein Baurecht dort aus den vorgenannten Gründen versagen würde.

In der Diskussion der Räte kristallisierte sich heraus, dass die gemeindliche Zustimmung erteilt werden soll, da man bei der Genehmigungsbehörde im Landratsamt, ebenfalls zustimmen werde, sollte die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen.

Bürgermeister Schmidtlein widersprach dieser Auffassung und erinnerte die Räte an die Klausur vor einem Monat: Man hätte gerade „zu solchen Problemfällen Herrn Unkroth vom Landratsamt als Referenten vor Ort“ gehabt, und er würde eine solche Vorgehensweise nicht befürworten. Letztendlich fassten die Räte mit 11:1 den Beschluß eine Bebauung zu ermöglichen. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend zu überarbeiten.

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