Gräfenberger Steinbruch: So argumentieren die Gegner

22.1.2021, 10:15 Uhr
Gegen die Pläne der Steinbruchbetreiber hat eine Interessengemeinschaft in Gräfenberg Argumente gesammelt.

© Edgar Pfrogner Gegen die Pläne der Steinbruchbetreiber hat eine Interessengemeinschaft in Gräfenberg Argumente gesammelt.

Die Argumente der IG lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: In der letzten, im Jahre 2006 erteilten Genehmigung für den Steinbruch Bärnreuther und Deuerlein durch das Landratsamt werde festgestellt, dass der Boden im Steinbruch aus Malmkarst besteht und als ein höchst sensibler Grundwasserkörper einzustufen sei. Die Vorgaben für Verfüllmaterial seien sehr streng und es dürfe nur unbelastetes Bodenmaterial in den Steinbruch gebracht werden. Einzige Ausnahmen seien einerseits Abraum aus dem Steinbruch selbst und andererseits geogener Bodenaushub aus der Gräfenberger Region – letzterer allerdings nur mit Sondergenehmigung.

Mit dem aktuell im Stadtrat diskutierten Antrag des Steinbruchbetreibers solle sich das ändern: Es solle kontaminiertes Material bis zur Schadstoffstufe Z1.2 verfüllt werden dürfen, was etwa den Unterbau von Straßen und Schienen umfasse, wenn dieser nach Bauarbeiten entsorgt werden müsse. Es handele sich dabei um Material mit einem 1,5- bis 10-fach höheren Schadstoffanteil als bei der bislang erlaubten Stufe Z0.

Bislang keine UVP

Für eine Genehmigung des Vorhabens von Bärnreuther und Deuerlein bestehe die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Dies gelte insbesondere, weil die Änderung eine Fläche von mehr als 25 Hektar betreffe. Im aktuellen Antrag werde eine wesentliche Änderung der bestehenden Genehmigung für 28,7 Hektar beantragt, eine UVP sei aber trotzdem nicht durchgeführt worden.

In einem geologischen Bericht einer vom Steinbruchbetreiber beauftragten Firma, der dem Antrag zugrunde liege, fänden sich Ungereimtheiten und Fehler, so die weitere Argumentation der IG Steinbruch. Der Bericht beziehe sich etwa auf den bayerischen Verfüllleitfaden für Gruben, Brüche und Tagebaue aus dem Jahre 2005. Dieser sei jedoch nicht mehr gültig; es gelte bereits die Version von 2019, in der relevante Bereiche geändert worden seien. So sei eine Aufwertung der Schadstoffkategorien für Verfüllmaterial nur noch um eine Stufe möglich, nicht jedoch um mehr als eine Stufe. Für den geologischen Bericht seien lediglich Berechnungen der Sorptionsfähigkeit der Sorptionsschicht auf Basis von deren Körnungsstruktur angestellt worden, jedoch keine relevanten Versuche zur Versickerung.

Außerdem wundert sich die IG Steinbruch über die Behauptung, dass der Boden im Steinbruch eine hohe Schutzfunktion gegen das Grundwasser aufweise, obwohl in früheren Genehmigungen von einer sehr geringen Schutzfunktion die Rede war.

Die Frage, welches Material verfüllt werden darf, betrachtet die IG differenziert: Das Erdreich im Gemeindegebiet von Gräfenberg sei geogen schadstoffbelastet. Das natürliche Erdreich übersteige zum Teil die Grenzwerte, die in der Bundesbodenschutzverordnung für die Entsorgung etwa von Erdaushub festgelegt sind. Solcher Erdaushub müsse deswegen für teures Geld von Bauherren beprobt und zum Teil auf weit entfernte Deponien gebracht werden. Zum Teil werde dieses Erdreich auch mit Einzelgenehmigungen im Steinbruch verfüllt und "diese Verfüllung liegt natürlich im Interesse der Gemeinde und auch in unserem Interesse", so die IG.

Anderswo nicht erlaubt

Das Gesetz lasse für Gebiete mit geogen belastetem Material wie etwa Gräfenberg Sonderregelungen zu. Dazu müsse ein Gebiet als solches in Zusammenarbeit von Stadt und Landratsamt festgelegt und eine Sondergenehmigung der Verfüllung von hiesigem Erdaushub im Steinbruch erteilt werden. Eine Aufwertung der Schadstoffkategorie, wie sie vom Steinbruchbetreiber beantragt werde, sei dazu aber nicht nötig. Die beantragte Erhöhung der Schadstoffkategorie würde die Erlaubnis beinhalten, bis zu 30 Prozent Bauschutt und Gleisschotter einzulagern.

Der Antrag des Unternehmens umfasse nicht nur Material aus der Region Gräfenberg. Das Material könne auch von außerhalb des Landkreises kommen. Es gebe von rund 2250 Steinbrüchen in Bayern nur 3,2 Prozent, in denen Material der Stufe Z1.2 eingelagert werden dürfe: "Wir befürchten, dass der Gräfenberger Steinbruch in den Fokus von Großprojekten gerät und hier Altmaterial entsorgt wird." In anderen Bundesländern sei Verfüllung von Material der Stufe Z1.2 sowie von Bauschutt und Gleisschotter in Steinbrüchen grundsätzlich nicht erlaubt.


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