Keinen Kita-Platz bekommen: Was Eltern im Kreis Forchheim tun können

3.10.2020, 08:03 Uhr
Keinen Kita-Platz bekommen: Was Eltern im Kreis Forchheim tun können

"Zwischenzeitlich waren wir ziemlich verzweifelt", erzählt Marcel Krüger aus Kersbach. Er und seine Frau Gabriela haben einen zweijährigen Sohn und sind im Sommer Eltern von Zwillingen geworden. Sie hatten auf einen Kita-Platz für ihren Sohn gehofft, doch keinen bekommen.

Inzwischen konnte Gabriela Krügers Mutter aus dem Ausland mit einem Touristenvisum einreisen, um zu unterstützen. "Da wir keine Angehörigen in der Nähe haben, die bei der Betreuung helfen könnten, gab es nach der Absage zu einem Kita-Platz einige Momente, in denen wir nicht wussten, wie wir das alles schaffen sollen", sagt Marcel Krüger.

"Verstehe den Unmut"

"Ich verstehe den Unmut, aber aktuell können wir nichts machen", sagt dazu Oberbürgermeister Uwe Kirschstein (SPD). In Forchheim gebe es derzeit etwa 240 Plätze zu wenig. "In der Kinderbetreuung haben wir einfach ein Defizit", so Kirschstein. Die Problematik lasse sich nicht mal eben auf die Schnelle lösen. "Einige Eltern stehen auf der Warteliste und hoffen, dass sie noch nachrücken können, was auch schön wäre", sagt Forchheims Oberbürgermeister zur aktuellen Situation.

Doch was können Eltern im Landkreis Forchheim tun, die keinen Kita-Platz bekommen haben? Die NN haben beim Landratsamt in Forchheim nachgefragt.

Wer hat Anspruch auf einen Kita-Platz?

Seit dem 1. August 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, teilt Dagmar May, Leiterin des Jugendamtes, mit. Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kindergarten-Platz.

Der Rechtsanspruch setze grundsätzlich voraus, dass die Erziehungsberechtigten die Gemeinde mindestens drei Monate vor der geplanten Inanspruchnahme in Kenntnis setzen, so May. Bei einer gewünschten Betreuung durch eine Tagespflegeperson müssen sie entsprechend den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe informieren.

Wie weit darf ein Kita-Platz entfernt sein, der einem zugewiesen wird?

Kürzlich entschied das Verwaltungsgericht Halle in einem Fall, bei dem Eltern einen angebotenen Kita-Platz wegen einer Fahrtzeit von 10 Minuten ablehnten, so May.

Ob eine Einrichtung als "zumutbar erreichbar" gilt, hänge von Kriterien ab wie unter anderem der Entfernung zur Arbeitsstätte oder Wohnung sowie der zeitliche Aufwand für das Bringen und Abholen des Kindes. Bis zu fünf Kilometer seien zumutbar, ebenso ein Zeitaufwand von bis zu 30 Minuten mit dem öffentlichen Nahverkehr oder anderen Verkehrsmitteln. Zu berücksichtigen sei auch, ob der Weg zur Kita den Weg zur Arbeitsstätte verlängert. Es müsse stets der Einzelfall angesehen werden, betont May.

Wie viele Kinder haben aktuell im Landkreis keinen Kita-Platz erhalten?

Dazu habe der Landkreis keine Daten, sondern nur die jeweiligen Kommunen. Immer wieder melden sich Eltern, die keinen Kita-Platz erhalten haben, beim Jugendamt des Landkreises. Bislang sei es immer gelungen, eine Lösung zu finden, so May. Einige Kinder konnten auch an einen Tagespflegeplatz vermittelt werden.

Können Eltern zwischen einer Kita und Tagesmutter wählen? Gibt es Unterschiede?

Eltern können wählen, welchen Betreuungsplatz sie sich für ihr Kind wünschen, erklärt die Leiterin des Jugendamts. Der Unterschied liege darin, dass in Kitas die Kinder in größeren Gruppen betreut werden. Eine Tagespflegeperson darf gleichzeitig nur maximal fünf Kinder betreuen.

In der Kita steht ausgebildetes Fachpersonal wie Kinderpflegerinnen oder Erzieher zur Verfügung. Tagespflegepersonen sind laut Landratsamt "regelmäßig Laien", die sich durch entsprechende Kurse qualifiziert haben und sich laufend jährlich weiter qualifizieren und fortbilden. Betreuungszeiten könnten bei einer Tagesmutter aber oft flexibler gestaltet werden.

Wenn Eltern trotz nachweisbaren Bemühens und Kontakt zum Jugendamt keinen Kita-Platz bekommen haben, können sie auch versuchen, beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auf Schadenersatz zu klagen, zum Beispiel bei Verdienstausfall. Der Deutsche Familienverband empfiehlt aber, zunächst die verschiedenen Möglichkeiten mit den jeweiligen Jugendämtern auszuloten.

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