Neue Verordnung

Plötzlich illegal? Rätsel um Wohnmobilstellplätze bei Landwirten

20.8.2021, 20:00 Uhr
Plötzlich illegal? Rätsel um Wohnmobilstellplätze bei Landwirten

© Berny Meyer, NN

Bei der Sendung wurden Betreiber von landwirtschaftlichen Betrieben mit der Aussage konfrontiert, dass sie künftig eine Baugenehmigung benötigen würden, wenn sie auch nur wenige (eins bis drei) Wohnmobile auf ihrem Gelände übernachten lassen würden. Eine neue Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sehe dies so vor.

Recherchen der Nordbayerischen Nachrichten zeigen aber, dass dies so nicht zutreffend ist. Wie ein Sprecher des Bayerischen Bauministeriums auf Nachfrage erläuterte, sind laut der Neufassung der Gemeinsamen Bekanntmachung "Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe" Wohnmobilstellplätze nur genehmigungspflichtig, "wenn sie befestigt sind".

Nur bei befestigten Plätzen

Das Abstellen von Wohnmobilen alleine – ohne die vorherige Schaffung von baulichen Anlagen dafür – sei an sich nicht baugenehmigungspflichtig, wenn es nicht über einen längeren Zeitraum erfolgt (in der Regel mehrere Monate), so der Sprecher. Die Neufassung der bisherigen Regelung sollte nur die geltende Rechtslage verständlich erläutern. Ziel sei es gewesen, es für die Landwirte zu vereinfachen, "sich rechtssicher ein zweites Standbein aufzubauen".

Ihren Ärger über die - vermeintliche - Neuregelung hatte Gisela Herbst vom Alpaka Hof im Ebermannstädter Ortsteil Niedermirsberg in der besagten Radiosendung mit deutlichen Worten öffentlich gemacht. Doch jetzt zeigt sich, dass von der Neuregelung nur jene Wohnmobil-Stellplatz-Betreiber betroffen sind, die neue befestigte Stellplätze bauen wollen. Sie brauchen auf alle Fälle eine Genehmigung.

Große Verunsicherung

Doch die Verunsicherung ist groß: Auch Michaela Engelhardt, die mit ihrer Familie die Brennerei Geistreich in Weingarts betreibt, zeigte gegenüber den NN ihr Unverständnis über die neuen Vorschriften, die sie bisher nur vom Hörensagen her kenne: "Wenn es aber so kommt, dann dürfen wir uns über illegale Übernachtungen von Wohnmobilisten hier nicht wundern. Die meisten, die Übernachtungen anbieten, haben doch nur einen Stellplatz wie wir. Wohnmobilisten sind Gäste, die lassen auch Geld in der Ortschaft, sei es, wenn sie essen gehen oder beim Bäcker und Metzger. Wir sind hier auf Touristen angewiesen."

Die Aufregung bei Michaela Engelhardt war aber gar nicht nötig, da sie für Wohnmobilbesitzer keine extra befestigten Plätze anbietet, sondern sie nur auf einer Fläche im Hof oder auf eine Wiese am Bauernhof übernachten lässt.

Keine Probleme mit Wildcampern

"Angekündigt war ja eine Gesetzesänderung zugunsten der Landwirtschaft, wenn generell eine Baugenehmigung benötigt werden würde, wäre das aber das Gegenteil", erklärt Christina Hagen von der Tourismuszentrale Fränkische Schweiz zu dem Thema, das derzeit für Verwirrung sorgt. Zudem, so Hagen weiter, habe man, anders als in der Radioreportage dargestellt, derzeit keine Probleme mit Wildcampern. Dies habe auch die Polizei bestätigt.

Die Kosten für eine derartige Baugenehmigung lägen im vierstelligen Bereich, so Hagen, pro Wohnmobil nehmen die Gastgeber zwischen zehn und zwölf Euro ein. Hinzu kommt oftmals noch ein Einkauf im Hofladen, wie er zum Beispiel von Mitgliedern des Anbieter Portals "Landvergnügen" erwartet wird. "Landvergnügen" gibt einen jährlichen Stellplatzführer heraus, anhand dessen sich Wohnmobilfahrer einen der eingetragenen Stellplätze auf den teilnehmenden Höfen aussuchen können, um dort ihre Übernachtung anzukündigen.

Neben der Brennerei Geistreich bieten hier weitere landwirtschaftliche Betriebe aus der Region einen nächtlichen Stellplatz an. "Für Kooperationspartner von Landvergnügen sollen die neuen Regeln angeblich gar nicht gelten", hat Engelhardt gehört und bekommt Unterstützung von Christina Hagen: "Dann würden ja in deren Portalen falsche Informationen verbreitet." Eine Stellungnahme von "Landvergnügen" wurde von den NN angefordert, liegt aber derzeit noch nicht vor.

Es gibt Ermessensspielraum

Das Bauministerium in München hat auf eine Anfrage der NN die Regelung für Wohnmobilstellplätze weiter präzisiert. Auf die Frage, wie es denn mit bereits bestehenden, befestigten Wohnmobilstellplätzen aussehe, lautet die Antwort: "Das Ministerium geht davon aus, dass bei Genehmigungen zur Errichtung von Wohnmobilstellplätzen die baurechtlichen Regelungen beachtet wurden. Sollten genehmigungspflichtige Stellplätze ohne Baugenehmigung errichtet worden sein, können die Behörden vor Ort im Rahmen ihrer bauaufsichtlichen Befugnisse Ermessensentscheidungen treffen. Sofern die Wohnmobilstellplätze in einem engen räumlichen Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betrieb stehen, wird in den allermeisten Fällen ohnehin die Genehmigungsfähigkeit vorliegen. Dort sollten nachträglich ohne größere Probleme Baugenehmigungen erteilt werden können."

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