S-Bahn-Haltstelle Forchheim-Nord: Die Pläne liegen aus

27.9.2018, 06:00 Uhr
Die Tage dieses "FCN"-Graffito an der nördlichen (hier linken) Tunnelwand der Bonhoeffer-Unterführung scheinen gezählt: Hier soll der Zugang zur Rampe des Bahnhofs Forchheim-Nord entstehen.

© Juergen Petzoldt Die Tage dieses "FCN"-Graffito an der nördlichen (hier linken) Tunnelwand der Bonhoeffer-Unterführung scheinen gezählt: Hier soll der Zugang zur Rampe des Bahnhofs Forchheim-Nord entstehen.

Konkret sehen die Pläne einen 140 Meter langen Bahnsteig mit einer Nutzbreite von rund 4,70 Meter inmitten der künftigen ICE-Trasse vor. Er soll nördlich der Dietrich-Bonhoeffer-Unterführung entstehen, in etwa parallel zur AST und Georg-Hartmann-Realschule. S-Bahnen Richtung Bamberg oder Nürnberg könnten hier dereinst im Stundentakt halten. Ergänzend sind zu Hauptverkehrszeiten auch RE-Züge vorgesehen.

Ob S-Bahn oder RE: Die Züge sollen hauptsächlich den Schülerverkehr von AST und Realschule abwickeln. So hatten Stadt und Landkreis argumentiert, die mit einem Fahrgastpotenzial von 1160 Ein- und Aussteigern unter der Woche rechnen. In den ursprünglichen Plänen der Bahn war die Haltestelle nicht vorgesehen.

Wie aber können Zugfahrer zur künftigen Haltestelle zwischen den Schienen gelangen – und das barrierefrei? Dafür sieht die Variante eine Rampe vor. Der Zugang zu ihr soll durch die nördliche Tunnelwand der Bonhoeffer-Unterführung entstehen: Rund 2,70 Meter breit und 90 Meter lang, mit eigenen, zwei Meter hohen Lärmschutzwänden rechts und links. Und wer soll das bezahlen?

Unabhängig vom Halteststellenbau (dessen Kosten die Bahn trägt) wird auch die Stadt zur Kasse gebeten. Denn der Zugang zur Bonhoeffer-Unterführung ist momentan nicht barrierefrei, das Gefälle für Rollstuhlfahrer zu groß.

Roland Eismann zeigt eine Querschnitts-Skizze des geplanten Bahnsteiges Forchheim-Nord.

Roland Eismann zeigt eine Querschnitts-Skizze des geplanten Bahnsteiges Forchheim-Nord. © Philip Rothenbacher

„Aber es handelt sich um einen Ortsteilverbindungsweg, hier greift das Kreuzungsrecht“, erklärt Roland Eismann, Amtsleiter der Forchheimer Bauverwaltung. Rund 3,1 Million Euro wird es ihm zufolge kosten, die Unterführung fit zu machen. Hinzu kommen 100.000 Euro an „indirekten Kosten“ für einen Park-and-Ride-Platz in Nähe des neuen Bahnhofs. Wo genau dieser Parkplatz gebaut werden soll, steht noch nicht fest.

Zusätzliche Gleise, neue Haltestelle, eine generell breitere Trasse – da entstehen Engpässe. „Denn die Schienen spreizen sich am künftigen Bahnhof ja auf“, so Eismann. Was für die Bewohner der Jean-Paul-Straße bedeutet, dass die Straße näher rückt – in die Vorgärten hinein, bis dicht vors Haus: Um bis zu 5,5 Meter wird die Fahrbahn nach Westen versetzt, damit die Trasse samt neuen, rund fünf Meter hohen Lärmschutzwänden Platz hat. Und auch die Jean-Paul-Straße selbst wird stellenweise schmaler: Auf Höhe der Hausnummer 23 sehen die Pläne eine zehn Meter lange Passage mit einer Fahrbahnbreite von nur noch 3,50 Metern vor.

Ärger um Lärmschutzwände

Otwin Schneider ist nicht nur langjähriger Sprecher der Bürgerinitiative Forchheim-Nord, sondern direkt von den geplanten Maßnahmen betroffen: Er wohnt in der Jean-Paul-Straße. Dass genau jener Bauabschnitt zwischen Neuem Friedhof, Wohngebieten und Realschule „nur mit einer einfachen vier bis fünf Meter hohen, festen grauen Lärmschutzwand ausgestattet“ wird, stößt Schneider sauer auf. Auch aus optischen Gründen.

Schneider stellt die rhetorische Frage: „Was hat Bubenreuth, was Forchheim nicht hat?“ Seine Antwort: „Dort sind die oberen Teile der Lärmschutzwände durchsichtig, zur Freude der Anwohner.“ Dabei sei Forchheim vom künftigen Bahnlärm „erheblich stärker bedrängt als Bubenreuth“. Das anstehende Planänderungsverfahren sei, so Schneider, für die Bürger des Forchheimer Nordens „eine letzte Chance“, ihre Einwendungen“ einzubringen – „zur Verbesserung der Situation“.

Die Planunterlagen liegen vom 1. bis 31. Oktober 2018 beim Stadtbauamt (Birkenfelderstraße 4) öffentlichen aus. Ab 1. Oktober sind sie auch unter www.reg-ofr.de/absfonord einsehbar. Einwendungen können bis 30. November bei der Stadt oder der Regierung von Oberfranken erhoben werden.

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