Schulen und Kitas: Landratsamt Forchheim ordnet neue Corona-Regeln an

5.11.2020, 17:17 Uhr

In Grundschulen gilt demnach der Regelbetrieb bei gleichzeitiger Fortsetzung der Maskenpflicht auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für alle Jahrgangsstufen.

In allen weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 ist der Mindestabstand zwischen den Schülern in Unterrichtsräumen einzuhalten. Die Maskenpflicht gilt für alle Schüler aller Jahrgangsstufen am Sitzplatz und auch während des Unterrichts.

Lehrkräfte, sonstiges unterrichtendes Personal müssen ebenfalls auch während des Unterrichts Maske tragen. Gleiches gilt für Personal der schulischen Ganztagsangebote und der Mittagsbetreuung. 

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Wenn wegen baulicher Gegebenheiten der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, "bedeutet dies die Teilung der Klassen und eine damit verbundene Unterrichtung der Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht“, so das Landratsamt.

Für Kitas bleibt die Einrichtung fester Gruppen bestehen, ein Wechsel der Erzieher ist nicht mehr zulässig.

"Vermehrte Infektionen und Infektionsübertragungen erfolgten ganz überwiegend in weiterführenden Schulen, in denen auch die Lehrer die Klassen wechseln und keine feste Zuordnung möglich ist", heißt es aus dem Amt.

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