Verwaltungsgericht Bayreuth kippt Maskenpflicht in Forchheimer Innenstadt

20.11.2020, 11:16 Uhr
Seit dem 28. Oktober gilt in der Hauptstraße ganztägig die Maskenpflicht im Freien und nachts, von 22 bis 6 Uhr, ein Alkoholverbot - doch das wird sich teilweise ändern. 

© Philipp Rothenbacher Seit dem 28. Oktober gilt in der Hauptstraße ganztägig die Maskenpflicht im Freien und nachts, von 22 bis 6 Uhr, ein Alkoholverbot - doch das wird sich teilweise ändern. 

Die Forchheimer Rechtsanwaltskanzlei Bögelein und Axmann hatte einen Eilantrag zur Maskenpflicht in Forchheims Innenstadt gestellt. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat die vom Landratsamt angeordnete Maskenpflicht gekippt: Auf zwei Plätzen wird sie vollständig aufgehoben, an anderen zeitlich eingeschränkt - mit der Begründung, dass diese nicht so stark frequentiert sind. Zunächst gilt dieser Beschluss nur für die beiden Antragsteller.

Laut Beschlussfassung des Verwaltungsgerichts soll die Maskenpflicht auf dem Paradeplatz und Rathausplatz vollständig aufgehoben werden, in der Hauptstraße sonn- und feiertags, am Bahnhofsplatz an Wochenenden und feiertags. Die Maskenpflicht soll demnach am Bahnhofsplatz nur noch werktags zwischen 6 Uhr und 19 Uhr gelten und in der Hauptstraße montags bis samstags von 6 bis 19 Uhr.

"Unsere Juristen beraten derzeit", teilte Holger Strehl, Pressesprecher des Landratsamtes am späten Donnerstagnachmittag auf NN-Nachfrage mit (wir berichteten). Sie beraten, wie die Allgemeinverfügung des Landratsamts abgeändert wird, also die Maskenpflicht dann zeitlich angepasst wird oder an bestimmten Plätzen ganz aufgehoben wird.

Nun folgt das Landratsamt Forchheim dem Beschluss des Verwaltungsgerichts und beschränkt die Maskenpflicht in der Hauptstraße auf Montag bis Samstag, außer an Feiertagen, auf die Zeit von 6 Uhr bis 19 Uhr. Am Bahnhofsplatz gilt die Maskenpflicht von Montag bis Freitag, außer an Feiertagen, von 6 Uhr bis 19 Uhr.