Neue Regelungen

Fürther Gesundheitsamt reduziert Kontaktaufnahme: Das müssen positiv Getestete wissen

czi

16.2.2022, 11:15 Uhr
Ein positives Schnelltest-Ergebnis muss immer mit einem PCR-Test überprüft werden. Die Pflicht zur Isolation beginnt schon, bevor man vom Gesundheitsamt hört.

© Danny Gohlke/dpa Ein positives Schnelltest-Ergebnis muss immer mit einem PCR-Test überprüft werden. Die Pflicht zur Isolation beginnt schon, bevor man vom Gesundheitsamt hört.

Das Gesundheitsamt strafft die Fallbearbeitung einmal mehr: Wer in Stadt und Landkreis Fürth wohnt und ein positives PCR-Testergebnis hat, wird von der Behörde über das weitere Vorgehen nur noch mit einem standardisierten Schreiben informiert – bevorzugt per E-Mail oder alternativ per Brief.

Das bayerische Gesundheitsministerium habe angesichts der hohen Corona-Fallzahlen entschieden, dass positiv getestete Menschen nicht mehr persönlich durch das Amt kontaktiert werden müssen, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts. Eine direkte Kontaktaufnahme ist künftig auf besonders gefährdete Personengruppen beschränkt.

Was sich hingegen nicht ändert: Isolieren muss man sich, sobald man ein positives Schnelltest- oder PCR-Testergebnis erhalten hat. Diese Pflicht beginnt nicht erst mit dem Info-Schreiben der Behörde.

Schon in den vergangenen Wochen hatte das Gesundheitsamt versucht, Abläufe zu beschleunigen, um mit den hohen Inzidenzwerten einigermaßen Schritt halten zu können: Es verzichtete weitgehend auf die vorher üblichen Anrufe, bei denen Daten aufgenommen und das weitere Procedere besprochen wurde. Corona-Infizierte wurden gebeten, sich online zu melden, und sollten digital alle nötigen Informationen erhalten. Sich online zu melden, ist künftig in der Regel nicht mehr nötig (siehe nächster Absatz).

Die Benachrichtigung

Konkret sieht die Benachrichtigung jetzt wie folgt aus: Liegt eine Mail-Adresse vor, verschickt das Gesundheitsamt von corona-isolationsbescheid@lra-fue.bayern.de aus eine E-Mail, nachdem ihm das positive Ergebnis vom Labor übermittelt wurde. Es bittet darum, bei der PCR-Testung – soweit vorhanden – eine Mail-Adresse anzugeben und im Fall eines positiven Testergebnisses auch im Spam-Ordner nachzusehen. Ist keine Mail-Adresse bekannt, wird das Schreiben per Post versandt. Das dürfte einige Tage in Anspruch nehmen.

Anschließend nimmt das Gesundheitsamt am Anfang der Isolation in der Regel keinen Kontakt mehr auf. Auch das Ausfüllen des "Online-Fallermittlungsformulars" ist nur noch in Einzelfällen notwendig, zum Beispiel wenn ein Isolationsbescheid gewünscht wird.

Der Isolationsbescheid

Ein Isolationsbescheid wird künftig nicht mehr automatisch erstellt. Wird einer benötigt, kann dieser mit dem entsprechenden Online-Formular angefordert werden (https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/1809/). Er wird dann per Mail zugestellt. Wer ein Informationsschreiben per Post erhalten hat, findet beiliegend auch ein Formular, das ausgefüllt und zurückgesendet werden kann, wenn ein Isolationsbescheid nötig ist.

Zu beachten ist: Der Isolationsbescheid (etwa für den Arbeitgeber) wird nur bei positiv Getesteten ohne Symptome ausgestellt. Bei Symptomen wird eine Krankschreibung des Hausarztes benötigt. Wer nach § 56 IfSG Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfalls geltend machen will, brauche in der Regel keinen Isolationsbescheid, heißt es. Die Isolation könne mit dem positiven PCR-Ergebnis sowie im Falle einer vorzeitigen Freitestung mit dem negativen Testergebnis (PCR- oder Antigentest) nachgewiesen werden.

Neuerung gilt rückwirkend

Das neue Verfahren wird auch rückwirkend angewendet: Alle Menschen aus Stadt und Landkreis Fürth, die in den vergangenen Tagen ein positives PCR-Ergebnis erhielten, werden ebenfalls per Mail oder Brief kontaktiert und können bei Bedarf auf den oben beschriebenen Wegen einen Isolationsbescheid anfordern. Angerufen werden sie vom Amt nicht. Wer bereits das Online-Fallermittlungsformular ausgefüllt hat, bekommt den Isolationsbescheid nach Prüfung der Daten per Mail.

Die Kontaktpersonen

Für die Benachrichtigung von Kontaktpersonen gilt: Dem Gesundheitsamt sollen weiterhin Kontaktpersonen aus dem Haushalt sowie enge Kontaktpersonen, die einer gefährdeten Personengruppe angehören (zum Beispiel ältere oder pflegebedürftige Personen oder Menschen mit Vorerkrankungen) oder häufig Kontakt zu gefährdeten Personengruppen haben, gemeldet werden – und zwar über das Formular https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/1053/. Sie werden dann vom Amt kontaktiert. "Alle weiteren Kontaktpersonen informieren Sie bitte selbstständig über Ihr positives Testergebnis", heißt es aus dem Landratsamt.

Der Genesenennachweis

Ein Genesenennnachweis kann in den meisten Apotheken oder Arztpraxen erhalten werden. Dazu ist das positive PCR-Ergebnis und ein Personalausweis ausreichend. Das Gesundheitsamt stellt keine Nachweise aus.

Die Isolationsdauer

Die Isolationsdauer sieht für positiv Getestete momentan so aus: zehn Tage ab Symptombeginn bzw. PCR-Testdatum (zur Berechnung wird das frühere Datum herangezogen). Danach kann man das Haus ohne Test verlassen, wenn man seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Wer die Isolation verkürzen möchte, hat ab Tag 7 nach Symptombeginn bzw. PCR-Testdatum (zur Berechnung wird das frühere Datum herangezogen) die Möglichkeit, sich freizutesten. Voraussetzung ist auch hier immer, dass man seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Das Freitesten ist mittels PCR- oder Antigentest möglich. Vor Tag 7 kann die Isolation nicht beendet werden.

Das Ergebnis der Freitestung muss dem Gesundheitsamt übermittelt werden: https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/1210/

Einige Beispiel-Rechnungen

Das Amt nennt einige Beispiele:

- Symptombeginn am 1. Februar 2022 und positive PCR-Testung am 3. Februar bedeutet: Isolation bis 11. Februar (Tag 10 nach Symptombeginn), Freitestmöglichkeit ab 8. Februar (Tag 7 nach Symptombeginn)

- Positive PCR-Testung am 2. Februar 2022 und Symptombeginn am 3. Februar bedeutet: Isolation bis 12. Februar (Tag 10 nach Testtermin), Freitestmöglichkeit ab 9. Februar (Tag 7 nach Testtermin)

- Positive PCR-Testung am 31. Januar 2022, keine Symptome bedeutet: Isolation bis 10. Februar (Tag 10 nach Testtermin), Freitestmöglichkeit ab 7. Februar (Tag 7 nach Testtermin)

Weitere Informationen: https://www.landkreis-fuerth.de/corona.html

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