Fürther Gustavstraße: Güterichterverfahren in München

30.9.2014, 16:00 Uhr
Kommt die Wende im Gustavstraßenstreit? Kläger und Vertreter der Stadt wollen sich zusammensetzen.

© Winckler Kommt die Wende im Gustavstraßenstreit? Kläger und Vertreter der Stadt wollen sich zusammensetzen.

Um 10 Uhr begann das sogenannte Güterichterverfahren in München, bei dem die Stadtverwaltung durch Oberbürgermeister Thomas Jung, Ordnungsamtschef Hans-Peter Kürzdörfer und Umweltingenieurin Gudrun Lohfink vertreten war. Anders als bei einer normalen Verhandlung besaß der speziell geschulte Güterichter keine Entscheidungsgewalt, sondern schlüpfte in die Rolle eines Moderators und Vermittlers.

Die Mediation fand auf Anregung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs statt. Dieser war zuständig, nachdem die Klägerseite 2013 nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach unzufrieden war und in Berufung ging. Beide Streitparteien mussten dem Güterichterverfahren zustimmen. Hauptinhalt war die Zahl und Dauer der Festivitäten in der Altstadt. Abgekoppelt davon war ein Verfahren um die Sperrzeiten, das ebenfalls beim Verwaltungsgerichtshof in München anhängig ist. Wegen Sperrzeiten und Ausschankstopp herrscht unter den Fürthern seit längerem Unmut, der auch beim Grafflmarkt deutlich spürbar war. Wegen der strikten Regelungen sagten die Wirte im Vorfeld auch das Fürther Weinfest ab.

Das Gespräch, das sich theoretisch bis in die Nacht hinausziehen kann, ist nicht öffentlich und vertraulich. Das heißt: Hinterher dürfen die Teilnehmer nicht viel über den Lauf des Gesprächs verraten. Das Gericht wird auch keine Pressemitteilung herausgeben. Lediglich über das Ergebnis - sollte es zu einer Einigung kommen - ist eine Auskunft zu erwarten. Der Kompromiss würde dann auch verbindlich festgeschrieben werden und besäße Gültigkeit wie ein gerichtliches Urteil.

Wird das Treffen ohne Einigung abgebrochen, geht das Verfahren wieder seinen üblichen Gang: Dann wird ein Termin für eine mündliche Verhandlung anberaumt. Ein Richter fällt dann - wie gewohnt - ein Urteil.

Güterichterverfahren werden angeregt, wenn Streitparteien in enger Beziehung stehen, etwa bei Familien- oder Nachbarschaftsstreitigkeiten. Die Vorteile sind, dass die Beteiligten selbst Verantwortung übernehmen und eine Lösung des Konflikts suchen - und, so die Hoffnung der Richter, damit zufriedener sind als mit einem Urteil. Da im Streit um die Gustavstraße zuletzt jedoch keine Entspannung zu erkennen war, fahren der OB und die Kläger nicht allzu optimistisch nach München.

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