-
Gustavstraßenprozess Teil eins: Während es im Juli vor dem Verwaltungsgericht um Sperrzeiten und Freischankflächen gehen wird, stritt sich am Montagvormittag ein Anwohner mit der Stadt Fürth um die Zahl der Festivitäten in der Altstadt-Straße sowie deren Lautstärke. Das Verwaltungsgericht wies die Klage des Anwohners ab, ließ aber durchblicken, dass die Stadt nachbessern muss.
Anwohner Marcel Schwalme hatte es nicht darauf abgesehen, einzelne Veranstaltungen wie Fürth Festival, Stadtfest, Grafflmarkt oder Weinfest zu kippen. Allerdings erhoffte er sich ein Urteil, dass der Stadt insgesamt weniger Veranstaltungstage sowie weniger Lärm vorschreiben sollte.
Die Richter der zehnten Kammer in Ansbach machten aber rasch deutlich, dass Schwalmes Klage zu allgemein gehalten ist und wiesen diese ab.
Wenn er Aussicht auf Erfolg haben wolle, so die Richter, müsse er gegen einzelne Veranstaltungsgenehmigungen beziehungsweise deren Inhalt Klage erheben und nicht gegen den gesamten Veranstaltungskalender der Stadt Fürth. Damit es gar nicht erst zu diesen Einzelklagen kommt, schrieb das Gericht der Kommune ins Stammbuch, „künftig lärmmäßig genau hinzusehen, was sie bei den einzelnen Festen in der Gustavstraße genehmigt“.
Im Rechtsamt will man sich nun Gedanken darüber machen, bei welchen Veranstaltungen weitere Abstriche möglich sind und wie diese Aussehen könnten. Anschließend soll dem Stadtrat Bericht erstattet werden.
Richter Günter Förster äußerte die Hoffnung, dass sich die Streitparteien annähern und gemeinsam eine Lösung finden. „Wir sind nicht erpicht auf besonders viele Klagen aus der Gustavstraße.“