Kabinett beschließt neue Schritte

Kultur, Sport und größere Treffen: Enorme Lockerungen in ganz Bayern

Roland Englisch

Nürnberger Nachrichten

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Johanna Mielich

Online-Redaktion

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15.2.2022, 12:24 Uhr
Das Kabinett tagt erneut virtuell. Doch für die Menschen im Land beschließt es weitreichende Lockerungsschritte.

© Sven Hoppe, dpa Das Kabinett tagt erneut virtuell. Doch für die Menschen im Land beschließt es weitreichende Lockerungsschritte.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte es bereits angekündigt, zum Teil auch schon umgesetzt, Bayern reduziert Stück um Stück die Beschränkungen, die das Land in der fünften, der Omikron-Welle, beschlossen hat. Vergangene Woche erfolgte der erste Schritt. Diese Woche nun geht das Kabinett einen Schritt weiter.

Ab Donnerstag, den 17. Februar setzt die Staatsregierung alle Regeln um eine Stufe nach unten. Das sei "klassisches Downsizing", heißt es aus dem Kabinett.

Kontaktbeschränkungen

Geimpfte und Genesene dürfen sich in Bayern von Donnerstag an wieder in beliebig großen Runden privat treffen, bislang waren lediglich treffen von bis zu zehn Personen erlaubt. Die Kontaktregeln für Ungeimpfte bleiben dagegen bis auf Weiteres unverändert: Sobald auch nur ein Ungeimpfter dabei ist, darf sich ein Haushalt nur mit maximal zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen, Kinder unter 14 nicht mitgezählt.

2G statt 2G plus

Wo jetzt noch die Regel 2G plus gilt, gilt künftig nur noch 2G. Dann reicht der Nachweis eines Impf- oder Genesenenstatus. Damit müssen Geimpfte und Genesene künftig keinen zusätzlichen Test mehr herzeigen.

Konkret betrifft dies den Bereich Sport und Kultur, wie etwa Theater, Opern, Kinos, öffentliche und private Veranstaltungen, Messen, Tagungen und Kongresse sowie Freizeiteinrichtungen diverser Art.

Am Dienstag verkündete Ministerpräsident Markus Söder die Ergebnisse der Kabinett-Sitzung live. Hier geht's zum Live-Ticker:

3G statt 2G bzw. 2G plus

In einigen Bereichen, in denen vorher 2G bzw. 2G plus galt, wechselt der Freistaat auf das mildere 3G. Damit bekommen auch Ungeimpfte wieder Zugang zu Fitnessstudios oder Solarien. Sie müssen allerdings einen negativen Test vorlegen. Dies gilt dann auch für Hochschulen, außerschulische Bildung, berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, Musikschulen, Bibliotheken und Archive sowie Museen und Ausstellungen.

Sportveranstaltungen

Sportveranstaltungen und Kultur-Events sollen künftig generell unter 2G-Regeln stattfinden, maximal 25.000 Zuschauer sind beispielsweise in der Fußball-Bundesliga zugelassen, bisher waren es 15.000. Die Kapazitätsgrenzen, für Sport maximal 50 Prozent Auslastung und für Kultur 75 Prozent, bleiben aber unverändert.

Schulen

Schülerinnen und Schüler 18 Jahren, die im Unterricht regelmäßig auf das Corona-Virus getestet werden, sind künftig Genesenen oder Geimpften gleichgestellt. Damit haben künftig auch ohne Corona-Impfung zu allen 2G-Bereichen Zugang.

Handel

Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die Begrenzung der Kundenzahl von einem Kunden auf 10 Quadratmeter. Weitere Lockerungen plant das Land den Informationen zufolge vorerst nicht. So bliebe etwa die 3G-Regel bei Friseuren, im Handel oder bei so genannten körpernahen Dienstleistungen weiter bestehen.

Clubs dürfen hoffen

Hoffnung macht das Kabinett auch den Betreibern von Diskotheken, Bars und ähnlichen Lokalen. Bayern setzt darauf, dass die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) morgen in Berlin entsprechende Regeln beschließen will. Unklar ist noch, in welche Richtung es gehen soll. Während es aus dem Kabinett heißt, es werde angestrebt, dass sie ab dem 19. März wieder mit 2G öffnen dürfen, heißt es in einer Vorlage zur MPK, Öffnungen seien ab dem 4. März denkbar. Bayern wehre sich aber dagegen, dass ab dem 20. März alle Regeln fallen sollen.

Maskenpflicht

Weiter will Bayern an der Maskenpflicht festhalten. Sie gilt als einfachste Vorsichtsmaßnahme und könnte auch über den 20. März fortbestehen. Am 19. März läuft die aktuelle Fassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes aus, die Grundlage aller Regeln ist. Schreibt der Bundestag sie nicht fort, wären alle Corona-Schutzmaßnahmen beendet, auch die Maskenpflicht.

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