Stadt Fürth erhält Rückendeckung im Ringen mit der Bahn

9.11.2012, 09:00 Uhr
Stadt Fürth erhält Rückendeckung im Ringen mit der Bahn

© Mark Johnston

Streitgegenstand sind 38 wichtige Unterlagen, die von der Bahn unter Verschluss gehalten werden. Fürth braucht sie aber dringend, um die Bahn-Berechnungen zum Kosten-Nutzen-Faktor widerlegen zu können. Wie berichtet, hält man in Fürth einhellig den alternativen Ausbau entlang der Bestandsstrecke nach Erlangen nicht nur für ökologisch sinnvoller, sondern auch für rentabler.

Wie Baureferent Joachim Krauße in der gestrigen Bauausschusssitzung mitteilte, halten die Richter Fürths Forderungen in elf Fällen für berechtigt. Zwei Fälle wurden im gegenseitigen Einvernehmen zu den Akten gelegt, zehn weitere Fälle müssen in einem neuen Verfahren geklärt werden, nachdem die Bahn-Vertreter in mündlicher Verhandlung nicht die zur Entscheidung erforderlichen Informationen liefern konnten. In 15 Fällen hält das Gericht die Fürther Forderung für unberechtigt.

Entsprechend der Erfolgsquote müssen sich die Bahn und die Stadt nun die Kosten des Verfahrens teilen. Kein großer Brocken, wie Krauße versichert. Oberbürgermeister Thomas Jung sieht im Urteil einen Durchbruch, hatte sich die Bahn doch vehement gegen die Klage gewehrt – sogar mit dem erfolglosen Versuch, das Bundesverfassungsgericht einzuschalten.

Noch am Abend vor der Urteilsverkündung hat die Bahn laut Jung bei Gericht die Wiederaufnahme des mündlichen Verfahrens und den Aufschub des Urteils beantragt. Der OB spricht von einem „Kreuzzug gegen die Vernunft“. Die Massivität, mit der die Bahn in dieser Sache agiere, zeige nur, mit welchem Fanatismus die Verschwenk-Befürworter am Werk seien. Jung geht davon aus, dass die Bahn Berufung einlegen wird. Die dann folgende Revision vor dem Oberverwaltungsgericht könne weitere eineinhalb Jahre dauern.

In Fürth denkt man jedoch nicht daran, klein beizugeben. Krauße zum Urteil: „Dieser Spruch steigert nur unsere Kampfbereitschaft.“ Schließlich untermauere er die von der Bahn bestrittene Auskunftspflicht. Den Petitionsausschuss des Bundestages hat die Stadt bereits angerufen. Das Gremium stellte sich hinter die Bedenken der Stadt. Um ihre Entschlossenheit zu signalisieren, will die Stadt via Rechtsamt die Bahn nun umgehend zur Herausgabe der ihr gerichtlich zustehenden Unterlagen auffordern.

 

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