Unterwegs mit dem E-Scooter: Diese Regeln gelten auf den Rollern 9 Bilder 11.7.2019, 17:54 Uhr Seit dem 15. Juni 2019 dürfen Elektro-Tretroller auf den deutschen Straßen flächendeckend fahren und werden unter anderem in München rege genutzt. Folgende Regeln gelten dabei laut Polizei München und dem Bundesverkehrsministerium für die Fahrer. 1 / 9 Seit dem 15. Juni 2019 dürfen Elektro-Tretroller auf den deutschen Straßen flächendeckend fahren und werden unter anderem in München rege genutzt. Folgende Regeln gelten dabei laut Polizei München und dem Bundesverkehrsministerium für die Fahrer. © Herbert Neubauer/APA/dpa 2 / 9 Ein Führerschein ist für das Fahren von E-Tretrollern mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern nicht nötig. Das Mindestalter ist 14 Jahre. Entspricht der E-Scooter allerdings nicht der seit 15.Juni geltenden Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, fährt beispielsweise schneller oder ist umgebaut, müssen Nutzer je nach Tempo einen Mofa- oder einen Kfz-Führerschein dabei haben. © Rolf Vennenbernd/dpa 3 / 9 Die E-Scooter brauchen eine gültige Versicherungsplakette an der Rückseite. © Ina Fassbender/AFP 4 / 9 Der Roller braucht zwei unabhängige Bremsen, eine Beleuchtung und eine Klingel. © Christoph Soeder/dpa 5 / 9 Fahrer müssen mit ihren Rollern Radwege, Fahrradstreifen oder Fahrradstraßen nutzen. Gibt es diese nicht, dürfen die Fahrer auf der Straße fahren. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. © Alexander Heinl/dpa 6 / 9 Beim Abstellen der Roller gelten die selben Regeln wie beim Fahrrad. Das heißt: Sie dürfen sowohl am Straßenrand als auch auf Gehwegen abgestellt werden, dabei aber niemanden behindern - also auch Fußgängern nicht im Weg liegen. © Uwe Anspach/dpa 7 / 9 Mehr als ein Mensch darf nicht auf dem Roller stehen. © Christoph Soeder/dpa 8 / 9 Anhänger sind nicht erlaubt. © Sven Hoppe/dpa 9 / 9 Es gelten die selben Alkoholgrenzwerte wie bei Autofahrern, also 0,5 Promille außerhalb der Probezeit. © Carsten Rehder/dpa Verwandte Themen Bildergalerien Mobilität der Zukunft