Gericht entscheidet am Donnerstag über Mollaths Schuld

13.8.2014, 09:28 Uhr
Gericht entscheidet am Donnerstag über Mollaths Schuld

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Der Freispruch ist die einzige rechtliche Möglichkeit, weil der Angeklagte in einem Wiederaufnahmeverfahren beim Strafmaß nicht schlechter gestellt werden darf als im ersten Urteil. Und im Jahr 2006 war Mollath freigesprochen, wenn auch in die Psychiatrie eingewiesen worden. Letzteres kann ihm jetzt nicht mehr passieren. Dass sieben Jahre Unterbringung genug waren, dürfte Konsens sein.

So viel steht fest: Am Ende der Urteilsverkündung wird es manchen tiefen Seufzer darüber geben, dass der Prozess endlich beendet ist. Das Gericht, das die Causa Mollath neu aufgerollt und mittels Zeugen, Sachverständigen und Dokumenten versucht hat, die mehr als zehn Jahre zurückliegenden Sachverhalte aufzuklären, wird erleichtert sein. Hatten die Richter es doch mit einem äußerst schwierigen Angeklagten zu tun, der seine Rolle bis zum Schluss nicht begriffen hat. Mollath wollte als Ankläger auftreten, als derjenige, der einen Riesenbankenschwindel aufzudecken imstande ist, den man das aber auch nach sieben Jahren Psychiatrie nicht tun lässt.

Um guten Willen zu zeigen und ein Stück weit auch, um das ramponierte Image der bayerischen Justiz wieder aufzubessern, ließen sich die Richter unter Vorsitz von Elke Escher viel gefallen von Mollath. Man ließ ihn (dazwischen)reden und Ausführungen machen, auch wenn diese nichts mit den aufzuarbeitenden Vorwürfen zu tun hatten. Seine vielen Beweisanträge wurden abgeschmettert, weil sie keinen Sinn machten. Noch am letzten Prozesstag, als Mollath die Möglichkeit hatte, sich zu den Anklagepunkten der gefährlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung zu äußern, blieb er dabei: „Die mir vorgeworfenen Straftaten habe ich nicht begangen,“ sagte er nur.

Erleichterung auf allen Seiten

Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl und Nebenkläger-Anwalt Jochen Horn sehen das anders. Für sie steht die Schuldfrage fest. Auch sie dürften erleichtert sein, wenn der Prozess zu Ende ist. Die Regensburger Staatsanwaltschaft war über den Nürnberger Generalstaatsanwalt von der damaligen Justizministerin Beate Merk (CSU) dazu angehalten worden, das Wiederaufnahmeverfahren zu betreiben, also Fehler der Nürnberger Justiz aufzuspüren und zu beheben. Das ist unter Kollegen keine angenehme Aufgabe.

Und auch Opferanwalt Horn dürfte am Donnerstag ein Stein vom Herzen fallen, wenn er aus der Schusslinie latenter Kritik gerät: Seine Mandantin, Gustl Mollaths Ex-Frau, saß im Prozess nämlich doch unsichtbar auf der Anklagebank. Viele hatten gehofft, dass sie aussagen und so dazu beitragen würde, Licht in diesen Fall zu bringen, der nur von Aussagen Dritter lebte. Ein mutmaßliches Opfer im Zeugenstand nimmt einem Prozess immer die Eindimensionalität. Diese Chance wurde vertan.

Am glücklichsten dürfte am Donnerstag Verteidiger Gerhard Strate sein. Er wird sein unliebsames Mandat endlich los. So sehr er für Mollath gekämpft hat, so sehr wurde er am Ende von ihm enttäuscht. Immer wieder — wohl falsch beraten von PseudoBeratern — hatte Mollath im Prozess Alleingänge unternehmen und nicht mehr auf seinen Anwalt hören wollen. Und am unglücklichsten wird Gustl Mollath sein: Er fühlt sich noch immer unverstanden.

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