Sturmtief "Sabine" wütete auch in Kalbensteinberg

11.2.2020, 17:51 Uhr
Neben dem enormen Schaden an einem Zelt wurde auch das  am "Gnadenhof" in Kalbensteinberg für die nächsten Monate gelagerte Futter für die Tiere weitgehend unbrauchbar.

© Foto: Harald Rödl Neben dem enormen Schaden an einem Zelt wurde auch das am "Gnadenhof" in Kalbensteinberg für die nächsten Monate gelagerte Futter für die Tiere weitgehend unbrauchbar.

Neben dem enormen Schaden am Zelt selbst wurde auch das dort für die nächsten Monate gelagerte Futter für die Tiere weitgehend unbrauchbar. Ob überhaupt und wenn ja, zu welchem Anteil der Schaden durch die Versicherung gedeckt wird, ist noch zu klären, und das kann erfahrungsgemäß sehr lange dauern.

Die Tiere des "Gnadenhofs" – es handelt sich um ehemalige Zirkustiere – müssen aber jetzt versorgt werden. Deshalb bitten die Betreiberfamilie Schubert und der Förderverein alle Tierliebhaber und Zirkusfreunde um Unterstützung, damit sie die akute Notlage meister können.

Wer will, kann direkt am "Gnadenhof" in Kalbensteinberg , Haus Nr. 5, vorbeikommen, um dort zu spenden. Möglich ist dies auch per Überweisung auf das Konto des "Fördervereins für den Kalber Gnadenhof", IBAN: DE32 7645 0000 0231 6769 90. Gerne geben Romina Schubert (Telefon 01741496180) sowie der Vorsitzende des Fördervereins Harald Rödl (01634228464) nähere Auskünfte.

Im Wald herrscht aktuell Lebensgefahr

Im Wald herrscht derzeit enorme Gefahr: Der Sturm hat etliche Bäume umgedrückt, andere hängen bedrohlich über den Wegen. Zudem sind viele Äste angeknackst und drohen bei den weiter anhaltenden böigen Winden herabzufallen. Die Forstbetriebsgemeinschaft Franken Süd, die 2800 Waldbesitzer im Landkreis und darüber hinaus vertritt, warnt deshalb davor, schon jetzt in die Wälder zu gehen.
Zwar sollten und müssen die Waldbesitzer nach den jüngsten Sturmtagen ihre Bestände kontrollieren und die Schäden aufnehmen, doch „bis die Wege freigeräumt wurden herrscht Lebensgefahr im Wald“, heißt es in einer Pressemitteilung der FBG.

In den Waldgebieten des Landkreises konnten bisher keine größeren, flächigen Sturmschäden – wie es etwa nach den Frühjahrsstürmen Lothar und Wiebke der Fall war – festgestellt werden. Dennoch finden sich allerorts einzelne geworfene oder gebrochene Bäume. Die Forstbetriebsgemeinschaft Franken Süd weist im Zusammenhang mit der Sturmholzaufarbeitung auf die Gefahren von unter Spannung stehendem Holz hin. „Die Windwurfaufarbeitung gehört zu den gefährlichsten Arbeiten im Wald“, weiß FBG-Geschäftsführer Fabian Röhnisch. „Wer keine Erfahrung mit der Windwurfaufarbeitung hat sollte sich professionelle Unterstützung suchen.“ Die in der FBG Franken Süd organisierten Waldbesitzer werden von den FBG-Förstern durch Beratung vor Ort und durch die Vermittlung von professionellen Forstunternehmern dabei unterstützt. 

Da der Sturm noch nicht vorüber ist und weitere Sturmböen gemeldet sind, sollte auf keinen Fall zu früh mit der Holzaufarbeitung begonnen werden, rät Röhnisch. In den nächsten Tagen werden die Forststraßen freigeschnitten, damit eine sichere Zufahrt für Waldbesitzer, Forstunternehmer und Rettungskräfte in den Wald möglich wird.

Auch wenn die Schäden am Wald nicht gravierend sind, müssen die geworfenen und angeschobenen Bäume aufgearbeitet werden, so der FBG-Geschäftsführer. Zum einen gebietet das die Verkehrssicherungspflicht, zu der jeder Waldbesitzer entlang der Forststraßen und -wege verpflichtet ist, denn es darf keine Gefährdung von einem Waldgrundstück ausgehen.

Zum anderen sollten die vom Wind umgedrückten oder geschädigten Bäume wegen der im Frühjahr und Frühsommer drohenden Borkenkäfergefahr rasch aufgearbeitet werden. Die einzelnen verstreuten (und nicht aufgearbeiteten) Windwürfe bieten „optimale Entwicklungsbedingungen für den Käfer“, so Röhnisch. Der Borkenkäfer könne und werde sich dann im Sommer, von diesen einzelnen Fichtenstämmen ausgehend, explosionsartig vermehren. Daher müssen bis etwa Ende April sämtliche befallstauglichen Fichtenstämme aus dem Wald gebracht werden. 

Die rasche Aufarbeitung hat aber auch einen finanziellen Aspekt: Das Schadholz kann in der Regel noch zu den Winterpreisen vermarktet werden. „Noch haben wir Vertragsmengen für Fichte offen“, so FBG-Chef Röhnisch. Die Holzmengen müssen jedoch schnellstmöglich telefonisch oder schriftlich bei der FBG Franken Süd angemeldet werden. Inwieweit der Sturm Einfluss auf den Holzpreis nehmen wird, „können wir noch nicht einschätzen.“ 
Vor allem in Mitteldeutschland, aber auch im Voralpenraum werden große Sturmholzmengen erwartet, welche den Holzmarkt stark beeinflussen könnten. Waldbesitzer die stärker vom Sturm geschädigt wurden, haben die Möglichkeit auf steuerliche Ermäßigung. Weiterführende Informationen, Merkblätter und Antragsformulare können auf der Internetseite der FBG (www.fbg-frankensued.de) heruntergeladen werden. 

Der fachgerechte Umgang mit Motorsäge und Seilwinde ist für eine sichere Aufarbeitung der Windwürfe unerlässlich. Die FBG bietet im Frühjahr für Interessierte wieder Motorsägenkurse an. Zudem findet am 16. April für FBG-Mitglieder ein kostenloser Seilwindenkurs statt. Bei weiteren Fragen können sich Waldbesitzer unter der Telefonnummer 09142/ 204670 informieren. 

Kleintransporter in Graben gedrückt

In Treuchtlingen hat der Sturm am Montag gegen 9.30 Uhr auf der Bundesstraße 2 in Höhe der Abzweigung Osterdorf einen unbeladenen Kleintransporter umgeweht. Wie die Treuchtlinger Polizei mitteilte, wurde das Fahrzeug von einer starken Seitenwindbö erfasst und in den Straßengraben gedrückt.

Der 32-jährige Fahrer wurde nicht verletzt, am Klein-Lkw, der geborgen und abgeschleppt werden musste, entstand erheblicher Sachschaden in Höhe von schätzungsweise 5000 Euro. Wegen des entstandenen Flurschadens wurde die Straßenmeisterei informiert.

Während der Unfallaufnahme fiel der Streifenbesatzung ein 45 Jahre alter polnischer Lkw-Fahrer auf. Dieser hatte beim Vorbeifahren den Unfallbereich und den im Graben liegenden Lkw mit seinem Handy gefilmt. Der Mann wurde von den Ordnungshütern angehalten, und ihm wurde sein Fehlverhalten erläutert. Er musste, da er keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wegen der verbotswidrigen Benutzung seines Handys vor der Weiterfahrt eine Sicherheitsleistung für das zu erwartende Bußgeld in Höhe von 100 Euro hinterlegen.

 

 

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