Aurachtalbahn: Bürgerbegehren nicht zulässig

30.1.2019, 16:39 Uhr
Aurachtalbahn: Bürgerbegehren nicht zulässig

© Foto: Rainer Groh

In zwei Abstimmungen jeweils mit dem gleichen Stimmenverhältnis von 17 Stimmen (SPD und Grüne) gegen zehn (CSU und Freie Wähler) verwarfen die Stadträte sowohl die zweiteilige ursprüngliche Fragestellung als auch eine hilfsweise eingebrachte verkürzte Frage.

Damit folgte die genannte Mehrheit dem Vorschlag der Verwaltung, der sich auf Rechts-Expertisen der Kommunalaufsicht im Landratsamt und bei der Regierung von Mittelfranken stützt und insgesamt acht Punkte nennt, in denen das Bürgerbegehren die Erfordernisse nicht erfülle.

Es ging bei der Entscheidung nicht um inhaltliche Belange, sondern nur um die Rechtsfrage der Zulässigkeit. Dies betonten alle Seiten, wobei die CSU-Fraktion ihrerseits in sieben Punkten Zweifel anmeldete, ob die Verwaltungshaltung zu halten sei.

Unzweifelhaft die Ausgangslage: Die Initiative "Pro Aurachtalbahn" hatte mit 1995 gültigen Unterschriften das Quorum erfüllt. 

Wer ein Bürgerbegehren betreibt, hat vor der Entscheidung über dessen Zulässigkeit Rederecht. So nahm Peter Dittrich, Sprecher der Bürgerinitiative (BI) "Pro Aurachtalbahn" gleich zu Beginn Stellung für die Reaktivierung.

Kernpunkt: Die Initiative gehe davon aus, dass die Stadt-Umland-Bahn (StUB) nicht gebaut werde, weil sie mit jetzt schon kommunizierten 500 Millionen Euro Baukosten zu teuer sei. Deshalb der Vorstoß, die Aurachtal-Bahnstrecke wiederzubeleben, damit, so Dittrich Herzogenaurach am Ende nicht wieder ohne Schienenanschluss dastehe. StUB und eine Aurachtal-S-Bahn würden sich laut Dittrich auch nicht Konkurrenz machen, sondern sich ideal ergänzen.

Es gebe bislang auch keine "belastbare Prüfung" dieser Strecke, so Dittrich. Und dies sei es, was die Initiative mit dem Bürgerbegehren wolle. Es sei eine Unterstellung der Regierung von Mittelfranken, die Initiative wolle die Planung der Aurachtalbahn als Auftrag an den Staat. Es gehe ihr um genannte Prüfung. Das sei etwas anderes als die Planung.

"Schneller und machbar"

Dittrich wiederholte die BI-Argumente: Die Bahn biete schnellere Fahrzeiten, auch zum künftigen Siemens Campus, dessen Fahrgast-Potential nicht in der intraplan-Studie berücksichtigt worden sei. Ferner sei die Bahn für einen "niedrigen zweistelligen Millionenbetrag" zu bauen, notfalls finanziert von der Stadt Herzogenaurach allein. Sie sei in wenigen Jahren zu realisieren und bis Bruck technisch machbar.

Dittrich beschwerte sich, die Verwaltung habe ihre Mitwirkungspflicht und Beratungspflicht dem Bürgerbegehren gegenüber nicht erfüllt. Er warf Bürgermeister German Hacker vor, nur seine eigene Auffassung gelten zu lassen und die gut 2000 Bürger nicht ernst zu nehmen, die das Bürgerbegehren per Unterschrift stützten. Abschließend drohte er der SPD: Die nächsten Kommunalwahlen würden die politische Landschaft gründlich ändern. Prognosen sähen die SPD nur noch bei 6 Prozent.

Er lasse nicht seine persönliche Meinung gelten, sondern Fachgutachten, entgegnete Hacker. Er und der Stadtrat nähmen auch jeden Bürger ernst. Nur gebe es eben Dinge, die nicht zulässig sind. Dies festzustellen, sei Aufgabe der ja auch von den Bürgern gewählten Stadträte.

Hacker wies noch darauf hin, dass sogar die für den Betrieb einer Aurachtalbahn zuständige Bayerische Eisenbahngesellschaft selbst diesen Betrieb ablehnt. Und dies mit Hinweis auf die Konkurrenz mit der StUB. Letztere erschließe im Übrigen auch den Siemens Campus.

Nachdem Gerhard Höfler, Leiter der Hauptverwaltung im Rathaus, den Ablehnungsvorschlag der Verwaltung begründet hatte, äußerte Konrad Körner für die CSU-Fraktion rechtliche Zweifel. Darauf fußend, kündigte er Zustimmung der CSU für einen Bürgerentscheid an. Im Einklang mit Christian Schaufler und Manfred Welker von den Freien Wählern. Wegen rechtlicher Zweifel und "aus Respekt vor den 2000 Unterzeichnern" sollte man die Strecke prüfen lassen.

"Alle in der Zwickmühle"

Was CSU-Mann Körner durchaus angedeutet hatte, sprach Retta Müller-Schimmel (Grüne) deutlich aus. Man habe mit einer einfachen Internet-Recherche die Möglichkeit zu prüfen, was man mit einem Bürgerbegehren alles falsch machen kann. Und man habe nicht nur die Möglichkeit, sondern sogar die Pflicht, in einer solchen Sache mit der Verwaltung zusammen eine rechtssichere Fragestellung zu erarbeiten.

Dies sei nicht passiert, und nun stecken alle in der Zwickmühle. Denn es stehe in jedem Fall ein Rechtsstreit ins Haus: Erkläre der Stadtrat das Begehren für zulässig, bekomme er von der Kommunalaufsicht "eins aufs Haupt". Lehne er es ab, legten wohl die Initianten Widerspruch ein. Müller-Schimmel und nach ihr auch die Grünen Peter Simon und Georgios Halkias machten deutlich, dass es ihnen durchaus um eine Sicherung der Taltrasse für den Schienenverkehr gehe. Aber zuvörderst habe man sich für die StUB entschieden. Dieses "tolle Verkehrsmittel" habe Vorrang. Und Peter Simon betonte, er habe keinen Grund, der Rechtsauffassung von Landratsamt und Regierung nicht zu vertrauen. Die Initiative könne ja noch klagen, so Simon, der Vertretern der Initiative auch vorhielt, "keinen besonders guten Stil" gepflegt zu haben, indem sie Leute persönlich diffamiert habe.

Ähnlich auch die Stellungnahmen der SPD. Renate Schroff sagte, ihr reichten die Erläuterungen der Kommunalaufsicht aus für ihre Entscheidung. Und Fraktionssprecher Curd Blank sagte, auch die Juristen in Erlangen und in Ansbach hätten wohl in den Kommentar zur Gemeindeordnung geschaut, bevor sie ihre Stellungnahmen abgaben. Jedenfalls, so Jochen Heinzel, gebe es hier keine Respektlosigkeit den Bürgern gegenüber.

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