Hoffmann-Prozess: Klagen gegen Journalisten erfolglos

30.1.2018, 05:57 Uhr
Bereits im Februar 2017 scheiterte Karl-Heinz Hoffmann mit einer Unterlassungsklage, nun wies auch der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts seine Berufung zurück.

© Bernd von Jutrczenka/dpa Bereits im Februar 2017 scheiterte Karl-Heinz Hoffmann mit einer Unterlassungsklage, nun wies auch der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts seine Berufung zurück.

Der im Landkreis Forchheim lebende Karl-Heinz Hoffmann klagte in jüngster Zeit gleich gegen zwei Journalisten - denn aus seiner Sicht trugen deren Berichte, die ihn in Zusammenhang mit Straftaten bringen, dazu bei, dass er an seinem Wohnort als "Mörder" und "Terrorist" tituliert wird.

Karl-Heinz Hoffmann hatte die "Wehrsportgruppe Hoffmann" gegründet, sein paramilitärischer Verein war 1980 als verfassungsfeindlich verboten worden. Bereits im Februar 2017 scheiterte er mit einer Unterlassungsklage und einer Schmerzensgeldforderung in Höhe von 2500 Euro gegen einen NDR-Journalisten vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Nun, nach knapp einem Jahr, hat Hoffmann alle Instanzen ausgeschöpft, gerade wies der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts per Beschluss die Berufung Hoffmanns zurück.

Wirken bis in die 70er Jahre

Worum es in den Klagen ging: Ein NDR-Journalist hatte auf tagesschau.de unter anderem über die Geschichte des rechten Terrors in Deutschland berichtet. Als Beispiel für eine militante Gruppierung der 70er Jahre führte er die "Wehrsportgruppe Hoffmann" an, nannte jedoch nicht Karl-Heinz Hoffmann persönlich. Hoffmann ging dennoch gegen dessen Bericht vor, weil er seine Persönlichkeitsrechte verletzt wähnte.

Auch von dem Journalisten Ulrich Chaussy forderte Hoffmann Schmerzensgeld, in diesem Fall 10.000 Euro. Erneut sah er seine Persönlichkeitsrechte verletzt, weil ihn der Journalist in Zusammenhang mit zwei scheußlichen Verbrechen bringt: dem Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 und dem drei Monate später in Erlangen begangenen Doppelmord an dem damaligen Vorsitzenden der jüdischen Kultusgemeinde Erlangen und dessen Lebensgefährtin.

Hoffmann als Drahtzieher?

Im April 2016 hielt Chaussy - anlässlich der "Woche der Brüderlichkeit" - einen Vortrag in Erlangen. Er referierte über das Oktoberfest-Attentat und den Doppelmord, nannte Hoffmann angeblich den "Drahtzieher" dieser Verbrechen. Doch das Gericht hörte den Mitschnitt besagter Rede an und stellte fest, dass das Wort "Drahtzieher" nicht fiel, auch sinngemäß konnte die Rede so nicht verstanden werden, sie war als freie Meinungsäußerung zulässig.

Schließlich sind die Verbindungen beider Verbrechen zur Wehrsportgruppe unstrittig: Der Oktoberfest-Attentäter war ebenso wie der Erlanger Doppelmörder Uwe Behrendt Anhänger der Wehrsportgruppe. Hoffmann gab ihm nach der Tat Geld, Behrendt flüchtete ins Ausland. Dem heute 79-Jährigen wurde damals vorgeworfen, den Mord in Auftrag gegeben zu haben, doch 1986 sprachen ihn die Richter frei.