Ab wann bin ich überschuldet?

Im Schuldenloch: Die wichtigsten Antworten zur Privatinsolvenz

13.7.2021, 12:08 Uhr
Oftmals letzter Rettungsanker für hoffnungslos überschuldete Verbraucher: der Antrag auf Privatinsolvenz, mit der die Schuldenlast geordnet abgebaut werden soll.

© Foto: dpa Oftmals letzter Rettungsanker für hoffnungslos überschuldete Verbraucher: der Antrag auf Privatinsolvenz, mit der die Schuldenlast geordnet abgebaut werden soll.

780.000 Bürgerinnen und Bürger in Bayern können ihre Schulden aktuell nicht bezahlen. Darauf hat jetzt die Diakonie Bayern hingewiesen. Sie fordert, die Schuldnerberatung im Freistaat auszubauen. Doch was bedeutet Überschuldung eigentlich?

Was ist eine Überschuldung und ab wann besteht sie?

Die Definition der Überschulung wird im Paragraf 19 der Insolvenzordnung (insO) geklärt. Sie gilt, sobald "das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt". Auch bei Privatpersonen spricht man von einer insolvenzrechtlichen Überschuldung, wenn die Schulden höher als das Vermögen sind.

Ist Überschuldung gleich Privatinsolvenz?

In der Insolvenzordnung ist die Überschuldung als möglicher Grund für eine Insolvenz aufgeführt. Doch sie führt nicht automatisch zu einer Privatinsolvenz. Denn zuvor hat der Schuldner noch die Möglichkeit, sich mit den Gläubigern zu einigen.

Was ist der erste Schritt bei Überschuldung?

Sobald die Schulden steigen und die Begleichung unerreichbar scheint, sollte man sich dringend Hilfe holen. Je früher man reagiert, desto besser. Noch besser ist es, wenn die Entwicklung noch vor einer richtigen Überschuldung festgestellt wird.

Wichtig ist dann zunächst, einen Überblick über die eigenen Finanzen zu bekommen und aufzulisten, wo welche Schulden bestehen und inwiefern sie priorisiert werden müssen. Die Miete zum Beispiel, sollte möglichst schnell beglichen werden. Daraus lässt sich ein Schuldenübersichtsplan erstellen, um im Anschluss zu prüfen, ob Verbindlichkeiten möglicherweise bereits verjährt sind.

Dem gegenüber stehen Einkünfte und das Vermögen. Auch hier gilt alles ordentlich und übersichtlich aufzuschlüsseln. Sobald die Finanzen klar und auf dem Tisch sind, kann dann ein Termin mit der Schuldnerberatung vereinbart werden.

Was ist eine Schuldnerberatung?

Am Anfang einer Schuldnerberatung steht ein Erstgespräch. Beratungen werden von verschiedenen Stellen angeboten und sind bei karitativen Einrichtungen wie Diakonie, Caritas und Awo kostenfrei.

Bei dem ersten Treffen wird eine Bestandsaufnahme gemacht und geprüft, ob existenzsichernde Maßnahmen nötig sind oder staatliche Sozialleistungen beantragt werden können.

Gemeinsam wird ein Schuldenregulierungsplan erarbeitet, um im nächsten Schritt verschiedene Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Dazu gehören der zeitliche Aufschub der Forderungen, Ratenzahlungen oder auch der vollständige oder teilweise Erlass von Forderungen.

In manchen Fällen kann die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern jedoch scheitern. Doch auch dann unterstützt die Schuldnerberatung beim weiteren Vorgehen und einer möglichen Privatinsolvenz.

Privatinsolvenz: Wie läuft sie ab?

Im Anschluss an eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern und einer Bescheinigung des Versuchs, folgt der Antrag auf Privatinsolvenz. Wird der vom zuständigen Gericht angenommen, leitet das Insolvenzgericht einen weiteren Einigungsversuch ein. Dabei wird ein weiterer Schuldenbereinigungsplan vorgelegt, dem die Gläubiger zustimmen können oder nicht. Lehnen sie ab, wird das eigentliche private Insolvenzverfahren eröffnet. Die Folge: das pfändbare Vermögen des Schuldners wird an die Gläubiger verteilt.

Welche Folgen hat eine Privatinsolvenz?

Es kommt zu einer Wohlverhaltensperiode für den Schuldner, die in der Regel drei, fünf oder sogar bis zu sechs Jahre dauert. In dieser Zeit müssen einigen Pflichten nachgekommen und Regeln eingehalten werden.

Der Schuldner muss:

- einer Arbeit nachgehen oder sich ernsthaft um eine neue Stelle bemühen und jede zumutbare Arbeit annehmen.

- persönliche Veränderungen - wie Umzug oder Verlust einer Arbeitsstelle - dem Gericht und dem Treuhänder mitteilen. Dazu gehören auch Veränderungen des Einkommens und des Vermögens.

- im Falle eines Erbes die Hälfte davon herausgeben.

Wie endete eine Privatinsolvenz?

Ist der Schuldner erfolgreich durch die Wohlverhaltensperiode gekommen, endet die Insolvenz mit der Restschuldbefreiung. Noch bestehende Schulden werden damit ungültig - die Gläubiger können diese damit nicht mehr einfordern. Doch manche Schulden sind von der Befreiung ausgenommen. Dazu gehören unter anderem Zwangs- und Ordnungsgelder, Geldstrafen, Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens benötigt wurden, Forderungen durch Unterhalt und Verbindlichkeiten aus Steuerstraftaten.

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