Justizministerin Merk rudert im Fall Mollath zurück

2.7.2013, 08:00 Uhr
Bayerns Justizministerin Beate Merk rudert im Fall Gustl Mollath zurück.

© Harald Sippel Bayerns Justizministerin Beate Merk rudert im Fall Gustl Mollath zurück.

„Ich glaube, dass die Justiz unheimlich an Vertrauen verloren hat“, sagte die Politikerin in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen. Ihr sei es ein „ganz wichtiges Anliegen“, dieses Vertrauen nach und nach wieder herzustellen. Ein solchen Eingeständnis von Merk in der Angelegenheit Mollath ist völlig neu.

Anlass für diese Wende ist offenbar die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts an das Ministerium, bis 23. Juli eine Stellungnahme zu diesem Verfahren abzugeben. Beate Merk kündigte in dem Zeitungsinterview an, sie werde dabei deutlich machen, „dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist“. Die Beschwerde eines Mollath-Anwalts, die unter anderem genau diese Unverhältnismäßigkeit anführt, liegt seit fast eineinhalb Jahren in Karlsruhe.

Bisher, so die Ministerin weiter in dem Gespräch mit der Zeitung, habe sie sich nicht äußern dürfen, weil sie in ihrer Funktion die Unabhängigkeit der Justiz streng zu respektieren habe. Erst die Aufforderung aus Karlsruhe habe es ihr möglich gemacht, sich gegenüber einem Gericht zu äußern, das mit dem Fall Mollath befasst ist. Wäre es so, dass hier etwas elementar falsch gelaufen ist, „dann wäre das für mich persönlich ganz schrecklich“, betonte die CSU-Politikerin.

Vor zwei Wochen wies Justizministerin Beate Merk (CSU) noch sowohl die Rücktrittsforderung von SPD-Spitzenkandidat Christian Ude als auch dessen Kritik an der Justiz wegen des Falls Mollath entschieden zurück.

"Allein in der juristischen Arbeitsweise sind zu viele Fehler passiert, zu viele Beteiligte haben Mist gebaut. Es liegen nun ausreichend Gründe für eine Wiederaufnahme vor", wirft der Jurist Florian Streibl, Landtagsabgeordneter der Freien Wähler und Vize-Vorsitzender des Untersuchungsausschusses im Fall Mollath der Justiz vor.

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