Keine Zulassung: "Drachenlord" darf nicht mehr live streamen

vah

28.3.2019, 14:33 Uhr

Ihm fehle die notwendige rundfunkrechtliche Zulassung, begründet die BLM ihr Urteil. Über die Streaming-Plattform "Younow" hatte der "Drachenlord" regelmäßig sein Live-Format "Drache_Offiziell" ausgestrahlt - teilweise sogar mehrfach pro Tag. An sich sei dies kein Problem, allerdings wendete sich der "Drache" während seines Streams an die Allgemeinheit, beantwortete und kommentierte eingehende Chat-Nachrichten und trug somit zur öffentlichen Meinungsbildung bei.

Darum, so erklärt es die BLM, sei "Drache_Offiziell" als Rundfunk zu bewerten, für den eine entsprechende Zulassung benötigt wird. Ist das also das endgültige Aus für "Drache_Offiziell"? Noch nicht ganz, denn Rainer W. kann gegen den Bescheid der BLM innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen.

Die Landeszentrale kontrolliert derweil streng, dass sich der "Drachenlord" an die Untersagungsverfügung seines Livestreams hält. Sollte er dies nicht tun, werde man auf Zwangsmittel zurückgreifen, heißt es weiter.

Im August 2018 hatte Rainer W. als "Drachenlord" von Emskirchen für großen Aufruhr gesorgt, als er im Netz seine private Adresse veröffentlichte und damit nicht nur eine Hass-Demo, sondern auch einen Großeinsatz der Polizei auslöste. Immer wieder hatte der "Drache" durch höchst fragwürdige Aussagen in seinen Videos für Empörung gesorgt und sich zu einer Zielscheibe in den sozialen Netzwerken entwickelt.

Die für die Aufsicht jeweils zuständige Medienanstalt, in diesem Fall die BLM, muss nach geltendem Recht für die Durchsetzung der von der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) getroffenen Entscheidung sorgen.

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