Kommentar: Die Wahlrechtsreform verdient den Namen nicht

8.10.2020, 20:30 Uhr

Alleine schon der Name! "Reform" bedeutet dem Duden zu Folge "planmäßige Neuordnung", "Umgestaltung" und "Verbesserung des Bestehenden". Doch nichts davon ist in der gestern beschlossenen Wahlrechtsreform des Deutschen Bundestages erfüllt. Der vermutlich einzige Effekt: Die Zahl der Abgeordneten wird nicht ins Unendliche, auf 800 Abgeordnete oder mehr wachsen. Das war es dann aber auch schon. Den Rest haben die Politiker - wieder mal - auf die nächste Legislaturperiode verschoben.


"Schande": Das sagen regionale Abgeordnete zur Wahlrechtsreform


Man muss der Großen Koalition zugestehen, dass der dringend nötige Umbau des Wahlrechts kein leichtes Unterfangen ist. Denn einfach viele Wahlkreise zu streichen oder einen Teil der Wahlkreisgewinner gar nicht in den Bundestag einziehen zu lassen, das kann nicht die Lösung sein. Noch immer ist, gerade in ländlichen Gebieten wie in Westmittelfranken und der Oberpfalz, die/der direkt gewählte Abgeordnete ein wichtiger Ansprechpartner für die Bürger.

Aber auch wenn das Unterfangen noch so schwierig ist und nunmehr bereits zwei Parlamentspräsidenten (Norbert Lammert, Wolfgang Schäuble) daran gescheitert sind - eine Entschuldigung ist das nicht. Wenn die Abgeordneten nicht einmal in der Lage sind, ihre ureigensten Belange binnen einiger Jahre einvernehmlich zu regeln, dann spricht das einfach gegen ihre Kompetenz. Schade, denn so schlecht, wie die Politiker in sozialen Netzwerken oft gemacht werden, sind sie in Wahrheit gar nicht.

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