Lockdown light und Fahrplanwechsel: Das ändert sich im Dezember

1.12.2020, 13:38 Uhr
Der Teil-Lockdown wird vorerst bis Ende Dezember verlängert. Leichte Lockerungen sollen es zwischen Weihnachten und Silvester ermöglichen, die Feiertage mit maximal zehn Personen aus dem engen Familien- oder Freundeskreis zu verbringen. Kinder bis 14 Jahre fallen nicht unter die Regelung.  Die Verlängerung der Überbrückungshilfen wird außerdem bis Mitte 2021 fortgesetzt.
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Verlängerung des "Lockdown light“

Der Teil-Lockdown wird vorerst bis Ende Dezember verlängert. Leichte Lockerungen sollen es zwischen Weihnachten und Silvester ermöglichen, die Feiertage mit maximal zehn Personen aus dem engen Familien- oder Freundeskreis zu verbringen. Kinder bis 14 Jahre fallen nicht unter die Regelung. Die Verlängerung der Überbrückungshilfen wird außerdem bis Mitte 2021 fortgesetzt. © HMB-Media / imago images

Ab Dezember sollen alte Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen die Möglichkeit erhalten, 15 FFP2-Masken zu einem vergünstigten Preis zu erwerben. Bund und Länder haben sich auf die Regelung bereits verständigt, da aber in etwa 27 Millionen Bundesbürger zur Risikogruppe gehören, kann sich die Verteilung noch einige Zeit hinziehen.
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Vergünstigte FFP2-Masken für Risikogruppen

Ab Dezember sollen alte Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen die Möglichkeit erhalten, 15 FFP2-Masken zu einem vergünstigten Preis zu erwerben. Bund und Länder haben sich auf die Regelung bereits verständigt, da aber in etwa 27 Millionen Bundesbürger zur Risikogruppe gehören, kann sich die Verteilung noch einige Zeit hinziehen. © Bernd Friedel / imago images

Ab dem 1. Dezember wird auch das Einkaufen komplizierter: Bei einer Ladenfläche bis 800 Quadratmeter dürfen weniger Kunden als bisher gleichzeitig einkaufen, pro Kunde müssen zehn Quadratmeter vorhanden sein. Ab 801 Quadratmetern gilt: 20 Quadratmeter Ladenfläche pro Kunde.  Die Weihnachtsferien für Schüler werden außerdem bereits am 19. Dezember beginnen.
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Weitere Verschärfung der Corona-Maßnahmen

Ab dem 1. Dezember wird auch das Einkaufen komplizierter: Bei einer Ladenfläche bis 800 Quadratmeter dürfen weniger Kunden als bisher gleichzeitig einkaufen, pro Kunde müssen zehn Quadratmeter vorhanden sein. Ab 801 Quadratmetern gilt: 20 Quadratmeter Ladenfläche pro Kunde. Die Weihnachtsferien für Schüler werden außerdem bereits am 19. Dezember beginnen. © Sven Simon / imago images

Ab dem 13. Dezember 2020 gilt der sogenannte Winterfahrplan der Deutschen Bahn, dieser bietet unter anderem neue Verbindungen, eine Ausweitung des Deutschlandtakts und bringt die neuen ICE-Züge auf die Schienen. Gültig ist dieser bis voraussichtlich Juni 2021. Bereits ab dem 27. November tritt außerdem eine Änderung bei der Sitzplatzreservierung in Kraft, Alleinreisende können nur noch einen Sitzplatz pro Doppelsitz reservieren. An Viersitzern können nur noch diagonal gegenüberliegende Plätze reserviert werden. Für Familien oder Paare gelten diese Regelungen nicht.
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Fahrplanwechsel der Deutschen Bahn

Ab dem 13. Dezember 2020 gilt der sogenannte Winterfahrplan der Deutschen Bahn, dieser bietet unter anderem neue Verbindungen, eine Ausweitung des Deutschlandtakts und bringt die neuen ICE-Züge auf die Schienen. Gültig ist dieser bis voraussichtlich Juni 2021. Bereits ab dem 27. November tritt außerdem eine Änderung bei der Sitzplatzreservierung in Kraft, Alleinreisende können nur noch einen Sitzplatz pro Doppelsitz reservieren. An Viersitzern können nur noch diagonal gegenüberliegende Plätze reserviert werden. Für Familien oder Paare gelten diese Regelungen nicht. © Rüdiger Wölk / imago images

Wer auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen ist, bekommt ab Januar 2021 mehr Geld. Die neuen Leistungen werden jedoch bereits im Dezember 2020 überwiesen. Alleinstehende erhalten dann beispielsweise 446 Euro im Monat. Das sind 14 Euro mehr als bisher (ALG II Eckregelsatz).
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Erhöhung der Staatlichen Leistungen

Wer auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen ist, bekommt ab Januar 2021 mehr Geld. Die neuen Leistungen werden jedoch bereits im Dezember 2020 überwiesen. Alleinstehende erhalten dann beispielsweise 446 Euro im Monat. Das sind 14 Euro mehr als bisher (ALG II Eckregelsatz). © Future Image / imago images

In der Immobilienbranche gibt es ab dem 1. Dezember 2020 für Hausbesitzer, Wohnungseigentümer und Interessenten einige Veränderungen. Bis dato haben Immobilienkäufer die anfallende Maklerprovision zu 100 Prozent selbst tragen müssen. Ab dem 23. Dezember soll der Auftraggeber des Maklers, also meist der vorherige Eigentümer, für mindestens 50 Prozent der Provision aufkommen. Außerdem gibt es ein neues Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, das Eigentümern von Immobilien mehr Rechte für Umbauten einräumt.
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Mehr Sicherheit und Transparenz beim Immobilienkauf

In der Immobilienbranche gibt es ab dem 1. Dezember 2020 für Hausbesitzer, Wohnungseigentümer und Interessenten einige Veränderungen. Bis dato haben Immobilienkäufer die anfallende Maklerprovision zu 100 Prozent selbst tragen müssen. Ab dem 23. Dezember soll der Auftraggeber des Maklers, also meist der vorherige Eigentümer, für mindestens 50 Prozent der Provision aufkommen. Außerdem gibt es ein neues Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, das Eigentümern von Immobilien mehr Rechte für Umbauten einräumt. © agefotostock / imago images

Öfen, die vor 1995 errichtet wurden, überschreiten häufig den in der Bundes-Immissionsschutzverordnung festgelegten Schadstoffausstoß. Ende 2020 läuft die Schonfrist für viele Modelle aus. Den Besitzern bleiben oftmals nur zwei Optionen: modernisieren oder austauschen. Da viele Betriebe momentan unter einer hohen Auslastung arbeiten, empfiehlt es sich, wenn noch nicht geschehen, schnell aktiv zu werden.
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Alte Holzöfen austauschen

Öfen, die vor 1995 errichtet wurden, überschreiten häufig den in der Bundes-Immissionsschutzverordnung festgelegten Schadstoffausstoß. Ende 2020 läuft die Schonfrist für viele Modelle aus. Den Besitzern bleiben oftmals nur zwei Optionen: modernisieren oder austauschen. Da viele Betriebe momentan unter einer hohen Auslastung arbeiten, empfiehlt es sich, wenn noch nicht geschehen, schnell aktiv zu werden. © agefotostock / imago images

Da die freiwillige Einkommenssteuererklärung für vier Jahre rückwirkend abgegeben werden kann, läuft die Frist für 2016 um Mitternacht des 31. Dezember 2020 aus. Die Abgabe lohnt sich vor allem bei hohen Werbungskosten, steuermindernden Aufwendungen oder bei größeren Lohnschwankungen.
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Steuererklärung 2016

Da die freiwillige Einkommenssteuererklärung für vier Jahre rückwirkend abgegeben werden kann, läuft die Frist für 2016 um Mitternacht des 31. Dezember 2020 aus. Die Abgabe lohnt sich vor allem bei hohen Werbungskosten, steuermindernden Aufwendungen oder bei größeren Lohnschwankungen. © MiS / imago images

Ab dem 25. Dezember 2020 wird das Gesetz der Futtermittelverordnung verschärft. Besonders betroffen davon sind die Diätfutterregularien: Diätfutter darf nur noch verkauft werden, wenn genaue Informationen über dessen Zusammensetzung gegeben sind. Es soll beispielsweise vermerkt werden, welche Mengen benötigt werden, um den Nährstoffhaushalt eines Tieres auf einem gesunden Niveau zu halten.
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Verschärfung der Futtermittelverordnung

Ab dem 25. Dezember 2020 wird das Gesetz der Futtermittelverordnung verschärft. Besonders betroffen davon sind die Diätfutterregularien: Diätfutter darf nur noch verkauft werden, wenn genaue Informationen über dessen Zusammensetzung gegeben sind. Es soll beispielsweise vermerkt werden, welche Mengen benötigt werden, um den Nährstoffhaushalt eines Tieres auf einem gesunden Niveau zu halten. © Shotshop / imago images

Im Dezember und Januar werden den Kunden einiger Fluggesellschaften weiterhin die Umbuchungsgebühren erlassen. Bei den verschiedenen Fluggesellschaften gelten unterschiedliche Regelungen, es ist also empfehlenswert sich bei den einzelnen Anbietern genauer zu erkundigen. Bei Ryanair gilt die Regelung beispielsweise für Flüge, welche ab dem 10. Juni 2020 gebucht wurden. Lufthansa erlässt mit ihren Tochter-Gesellschaften „Austrian, Swiss und Brussels Airlines“ die Umbuchungsgebühren für alle Tarife und Tickets im Dezember.
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Umbuchungsgebühr bei Flügen

Im Dezember und Januar werden den Kunden einiger Fluggesellschaften weiterhin die Umbuchungsgebühren erlassen. Bei den verschiedenen Fluggesellschaften gelten unterschiedliche Regelungen, es ist also empfehlenswert sich bei den einzelnen Anbietern genauer zu erkundigen. Bei Ryanair gilt die Regelung beispielsweise für Flüge, welche ab dem 10. Juni 2020 gebucht wurden. Lufthansa erlässt mit ihren Tochter-Gesellschaften „Austrian, Swiss und Brussels Airlines“ die Umbuchungsgebühren für alle Tarife und Tickets im Dezember. © Scanpix / imago images