Großeinsatz im September

Mordversuch im Reisebus nahe Hilpoltstein: Prozess gegen Angreifer beginnt

Ulrike Löw

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12.4.2022, 13:47 Uhr
Mordversuch im Reisebus nahe Hilpoltstein: Prozess gegen Angreifer beginnt

© Vifogra/Goppelt

Es begann mit einem Streit zwischen Fahrgästen und endete mit einem Großeinsatz der Polizei, auch das SEK rückte an: Die Polizei sprach damals zunächst von einer "Bedrohungslage", dann ließ sich ein 30-jähriger Fahrgast doch noch widerstandslos festnehmen. Die zunächst befürchtete Geiselnahme blieb glücklicherweise aus.

Stampf- und Kicktritte gegen den Kopf

Der serbische Fernreisebus war damals von Dortmund nach Belgrad unterwegs, auf der Autobahn in Richtung München nahe Hilpoltstein soll der damals 30-Jährige den vor ihm sitzenden - und schlafenden - Fahrgast attackiert haben. Laut Anklage griff er den schlafenden Mann an und schlug ihm zweimal mit der Faust ins Gesicht. Als der Mann zu Boden rutschte, trat er angeblich nach. Die Rede ist von "zehn wuchtigen Stampf- und Kicktritten in Tötungsabsicht gegen den Kopf". Als eine Frau eingriff, schlug er auch ihr ins Gesicht.

Erst zwei Ersatzbusfahrer konnten den Angreifer schließlich wegdrängen. Spezialeinsatzkräfte der Polizei nahmen den Mann später auf der A9 bei Hilpoltstein fest. In dem Reisebus waren elf Fahrgäste und drei Busfahrer aus Serbien unterwegs, die Frauen und Männer wurden in der Nacht in einem Hotel untergebracht. Am nächsten Tag fuhren sie in einem Ersatzbus weiter nach Serbien.

Der Tatverdächtige wurde damals dem Ermittlungsrichter vorgeführt, kam erst in U-Haft und anschließend in die forensische Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses. Die 19. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat für die Hauptverhandlung vom 25. April bis 27. Juni zehn Termine angesetzt.

Staatsanwaltschaft strebt Einweisung in die Forensik an

Die Rede ist von versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung, die Staatsanwaltschaft strebt die Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie an. Er sei zur Tatzeit aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung nicht in der Lage gewesen, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Daher seien von ihm - bliebe er unbehandelt - auch künftig erhebliche rechtswidrige Straftaten zu erwarten. Er gilt als gefährlich für die Allgemeinheit.