Flitz hält Stadtratsbeschluss für rechtswidrig

30.4.2021, 13:52 Uhr
Flitz hält Stadtratsbeschluss für  rechtswidrig

© Foto: Jochen Wittmann

Die SPD Fraktion hatte beantragt, der Stadtrat soll zum laufenden Planfeststellungsverfahren Ausbau der B299 eine Stellungnahme erarbeiten, die unter anderem dem staatlichen Bauamt signalisieren solle, dass die Stadt Neumarkt einen überdimensionierten Ausbau der B299 nicht wünscht.

"Als Tischvorlage wurde uns Stadträten eine Heftung mit "ergänzenden Unterlagen" vorgelegt, welche einen völlig neuen Vorschlag, als "Verwaltungsvorschlag" bezeichnet, präsentiert. Dieser Antrag wurde von der CSU mit der UPW ausgehandelt und den Stadträten als sogenannter Verwaltungsvorschlag präsentiert", schreibt Ries an die Kommunalverwaltung.

Unabhängig davon, ob es sich um einen titulierten Verwaltungsvorschlag oder einen Antrag von CSU/UPW handelt , sei die Behandlung dieses Antrages mit der erfolgten Abstimmung unzulässig gewesen.

Weiter: "Zu den jeweiligen Themen sind die Anträge so rechtzeitig zu stellen, dass diese auch noch mit der entsprechenden Frist der Ladung beigefügt werden können. Nur dann ist eine Vorbereitung möglich. Eine willkürliche Handhabung führt zur Rechtswidrigkeit des Beschlusses und damit zur Ungültigkeit."

Ries hatte zu Beginn der Sitzung auf seinen Standpunkt hingewiesen. Vor der Abstimmung verließ er den Sitzungsaal. "Ich habe damit ganz klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass diese Vorgehensweise rechtswidrig ist und ich denke, auch zur Rechtswidrigkeit des Beschlusses führt."

Auch wenn die Abstimmung und der Beschluss keine konkrete Auswirkung habe, da sie rechtlich unverbindlich sei, wurde damit doch den anwesenden Vertretern des Straßenbauamtes Regensburg signalisiert, dass die Planung fortgeführt werden könne. Dieses Signal ist, da dieser Beschluss nicht auf der Tagesordnung stand, rechtswidrig", so Ries.

Außerdem habe der Oberbürgermeister nur den Verwaltungsvorschlag zur Abstimmung gestellt. Auch diese Vorgehensweise ist sei rechtswidrig, so Ries..

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