Lebensgefährlich: Flaneure auf dem Neumarkter Flugfeld

29.5.2020, 18:00 Uhr
Lebensgefährlich: Flaneure auf dem Neumarkter Flugfeld

© Foto: Wolfgang Fellner

Und trotzdem müssen Mitglieder der Flugsportvereinigung dort immer wieder unbefugte Passanten vom Flugfeld scheuchen. "Da gehen welche seelenruhig spazieren oder mit dem Hund. Und das auch während des Flugbetriebs", sagt Klaus Weiß, der Vorsitzende des Neumarkter Flugsportvereins. Sogar Radfahrer seien schon auf der Start- und Landebahn gesehen worden.

"Das kommt in der letzten Zeit immer häufiger vor", erscheint es Weiß. Und was ihn noch mehr ärgert: "Viele sind völlig uneinsichtig, wenn man sie auf die möglichen Gefahren hinweist." Als Betreiber des Neumarkter Flugplatzes ist die Flugsportvereinigung besonders stolz darauf, dass es dort seit der Eröffnung im Jahr 1959 keinen schweren Unfall gegeben hat. Und das soll auch so bleiben bis zum Ende.

Das Ende ist zwar vielleicht schon nah, fest steht es aber noch nicht. Ursprünglich wäre der Pachtvertrag mit der Stadt Neumarkt, der der größte Teil des Geländes gehört, Ende 2020 ausgelaufen. Inzwischen wurde der Vertrag aber um ein weiteres Jahr verlängert (ein Bericht hierzu folgt). Außerdem hoffen die Flieger, dass der Flugplatz als wertvolle "Frischluftschneise" für die Innenstadt doch noch erhalten bleibt.

Bis dahin hat, wie auf jedem Flugplatz, die Sicherheit oberste Priorität. Deshalb rauft sich Klaus Weiß die Haare, wenn Fremde übers Feld flanieren. Auch in Corona-Zeiten wird dort gestartet und gelandet, zum Beispiel für die Waldbrandüberwachung.

Und seit 11. Mai das Fliegen im Luftsportverein generell wieder erlaubt. Würde nun ein Segelflugzeug hinter einem Spaziergänger landen, würde dieser das nicht einmal hören, warnt Weiß. "Und ein Segelflugzeug kann auch nicht durchstarten."

Das könnte vielleicht noch ein Motorflugzeug, doch liefe dieses dann Gefahr, am Ende des Landefelds oder darüber hinaus zu crashen. "Dann lebt der Fußgänger, aber Pilot und Insassen sind tot."

Deftige Strafen drohen

Unabhängig von der Selbstgefährdung "begeht derjenige, der sich nicht an die Verbotsschilder hält, sofern es dadurch zu einem gefährlichen Zwischenfall kommt, eine Straftat", erklärt das Luftamt Nordbayern auf Anfrage der NN.

Ein "gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- oder Luftverkehr" nach § 315 des Strafgesetzbuches könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden. Wer dabei "nur" fahrlässig handele, muss immerhin noch mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

Auch auf kleineren Flugplätzen in "außerstädtischen" Lagen würden gelegentlich Fußgänger oder Radfahrer angetroffen, teilt das Luftamt mit. Glücklicherweise hätten sie im Bereich der Luftfahrtbehörde noch keinen Unfall verursacht.

Obwohl ein Flugplatz laut Vorschrift einzufrieden ist, ist der in Neumarkt nicht umzäunt. Der Flugplatzhalter kann von dieser Verpflichtung befreit werden, "wenn entlang der Grenze der nicht allgemein zugänglichen Teile Verbotsschilder aufgestellt werden", so das Luftamt.

Angezeigt hat er noch keinen, doch Klaus Weiß von der Flugsportvereinigung Neumarkt reicht es allmählich. Die Polizei hat er schon kontaktiert, nun will er noch einmal über die Presse an die Vernunft der Leute appellieren. An der zweifelt er bisweilen. Zum Beispiel wenn ihm einer jener Flugplatz-Flaneure entgegnet, die Piloten würden sich beim Näherkommen schon irgendwie bemerkbar machen: "So ein Blödsinn. Flieger haben keine Hupen."

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