Neumarkt: Mutter zahlte für ihren Sohn keinen Unterhalt

14.1.2021, 11:54 Uhr

Ganz so einfach stellte sich die Sache freilich nicht dar. Die Angeklagte hatte in der Vergangenheit offenbar kein gutes Händchen bei der Auswahl ihrer Ehemänner. Der erste, der Vater des 16-Jährigen und eines bereits 18 Jahre alten Sohnes, hat sie offenbar schlecht behandelt, auch der zweite misshandelte die Frau, die aus Tschechien stammt. Vor ihm flüchtete sie gesundheitlich an Seele und Körper schwer angeschlagen in ein Frauenhaus.

Als sie diese Einrichtung wieder verließ, stand sie mehr oder weniger vor dem Nichts. Sie musste eine Kaution für die neue Wohnung hinterlegen und diese vollständig neu einrichten. An den Schulden, die sie dafür machte, hat sie heute noch zu knabbern.

Obwohl eine Zeitlang als 100 Prozent schwer behindert eingestuft, suchte und fand sie eine Anstellung im privaten Pflegedienst. Dort hat sie sehr gut Fuß gefasst und verdient monatlich bis zu 2400 Euro netto.

Dass sie dennoch seit Dezember 2018 bis zum Juli 2020 keinen einzigen Euro an Unterhalt zahlte, machte ihr Richter Rainer Würth trotz allem Verständnis für ihre schwierige Situation zum Vorwurf. Für sie sprach allerdings, dass sie seit August letzten Jahres monatlich 500 Euro für ihre Söhne überweist.

Frau hat viel durchgemacht

Auch Staatsanwältin Lisa Rackl erkannte an, dass die 45-Jährige in den letzten Jahren viel durchmachen musste, aber: "Es sind doch Ihre Kinder", rief sie ihr in Erinnerung.

Die Angeklagte räumte den Sachverhalt ohne Umschweife ein. Es täte ihr sehr leid, versicherte die Frau, die sich bislang noch nichts zu Schulden hatte kommen lassen.

Sechs Monate Haft, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könnten, forderte Lisa Rackl in ihrem Plädoyer. Sollte sie die Auflage nicht erfüllen, künftig monatlich die ihrem Einkommen entsprechende Summe an Unterhalt zu begleichen, droht ihr der Vollzug der Freiheitsstrafe.

Davon geht Rechtsanwältin Ute Westiner jedoch nicht aus. Sie versprach, sich um die Einhaltung der Auflagen zu kümmern, bat das Gericht aber um ein etwas milderes Urteil.

Drei Monate auf Bewährung

Da stieß sie bei Richter Rainer Würth auf offene Ohren. Der legte die Haftstrafe auf drei Monate mit einer zweijährigen Bewährungszeit fest. Auch er setzte dafür die regelmäßige Bezahlung des Unterhalts voraus. Zwar verzichteten Staatsanwältin und Richter auf die Einziehung von Wertersatz, also der in der Vergangenheit nicht überwiesenen Unterhaltszahlungen.

Doch aus der Welt geschafft sind die nicht. Da der Staat hier in Vorleistung gegangen ist, wird er sich auf zivilrechtlichem Weg das Geld zurück holen wollen.


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