Neumarkter Landratsamt setzt auf Transparenz

28.2.2020, 10:29 Uhr
Neumarkter Landratsamt setzt auf Transparenz

© Anestis Aslanidis

Es bestehe die Gefahr eines "schwerwiegenden Vergabeverstoßes", falls in der öffentlichen Debatte über die Bauaufträge vertrauliche Informationen offenbar würden. Seit Herbst 2019 geht dies so. Ein Verfahren bei der Kommunalaufsicht beim Landratsamt ist noch anhängig.

Zumindest in seinen eigenen Angelegenheiten hegt der Landkreis Neumarkt die städtischen Bedenken nicht. "Bei Bauvergaben ist die öffentliche Behandlung aus unserer Sicht kein Problem", sagt Michael Gottschalk, Leiter der Stabsstelle am Landratsamt.

Schließlich sei jedes Gewerk in seiner Art einmalig, werde in der Regel nicht mehr in genau derselben Form vergeben. Deshalb könnten Mitbewerber auch keine Rückschlüsse auf die Kalkulation des Ausschreibungsgewinners ziehen.

Im Kreistag und seinen Ausschüssen wird deshalb das aus Sicht der Verwaltung wirtschaftlichste Angebot mit Name und Anschrift des Bieters aufgeführt. Bei den weiteren Angeboten wird nur der Preis genannt und um wieviel Prozent es über dem wirtschaftlichsten Angebot liegt. Nur falls die Kreisräte weitergehende Informationen wünschen, werden Angebote vollständig in der nicht-öffentlichen Sitzung offengelegt.

Anders sieht es bei immer wiederkehrenden Dienstleistungen aus, etwa dem Sammeln von Metallschrott, dass der Landkreis alle drei Jahre neu ausschreibt. Auch dort wird der wirtschaftlichste Anbieter veröffentlicht, aber ohne die weiteren Preise zu nennen. "Hier könnte sonst tatsächlich ein Unternehmer sich auf die Kalkulation seiner Mitbewerber einstellen", sagt Gottschalk.

Doch weshalb beurteilen Landkreis und Stadt die Vergaben so unterschiedlich? Hintergrund ist ein Rundschreiben des Innenministeriums aus dem vergangenen September. Darin weist München darauf hin, dass der Auftragswert nach den vergaberechtlichen Vorschriften nicht zwingend veröffentlicht werden müsse und bei der Veröffentlichung des Auftragnehmers dessen Einwilligung erforderlich sei, wenn er eine natürliche Person ist. Doch letztlich müsse die Kommune nach den Umständen des Einzelfalls entscheiden, welche Informationen veröffentlicht werden.

Das Schreiben des Innenministeriums habe auch in der Kreisverwaltung für viel Verwirrung gesorgt, gibt Gottschalk zu. "Im ersten Moment dachten wir, dass Vergaben nur noch in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt werden dürfen." Mittlerweile sei der Landkreis davon abgerückt. Es werde selbstverständlich jeder Fall geprüft. "Wir haben aber die Prämisse, dass wirklich möglichst viel Transparenz herrscht."