Wegen Kinderpornographie vor Gericht: Bilder und Videos auf dem Handy

23.1.2020, 09:56 Uhr

Und das eine Bild auf dem Laptop des heute 20-Jährigen habe sogar ein kleineres Kind bei sexuellen Handlungen gezeigt.

Den Sachverhalt, der ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt wurde, gab der junge Mann aus dem Landkreis Neumarkt hingegen ohne Wenn und Aber zu. Demnach hatte der damalige Auszubildende im Sommer 2018 via Instagram ein Foto mit kinderpornografischem Inhalt versandt. Kenntnis davon erhielt die bayerische Polizei durch einen Hinweis aus den USA.

Einige Monate später bekam die Kripo Nürnberg einen weiteren Tipp aus einer WhatsApp-Gruppe heraus: In dieser hatte sich eine Untergruppe gebildet, aus der der Angeklagte mehrere solcher Bilder und Videos bezog.

Daraufhin klopfte die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg an die Tür seines Elternhauses, in dem der junge Mann noch wohnt. Dort trafen die Beamten nur die Mutter an und nahmen das Laptop mit.

Handy bei Polizei abgeliefert

Wenig später lieferte der Sohn sein Handy selbst bei der Neumarkter Polizei ab. Er sagte aus, er habe die in der Gruppe kursierenden Dateien kaum angeschaut und schon gar nicht gespeichert oder weitergegeben. Bei dieser Aussage blieb er dann auch, nachdem eine IT-Firma im Auftrag der Kripo Handy und Laptop ausgewertet und darauf insgesamt 41 Bilder und 39 Sexvideos mit Kindern und Jugendlichen gefunden hatte.

Vor Gericht versicherte der 20-Jährige, der einer geregelten Arbeit nachgeht und sich bisher nichts zu schulden kommen hat lassen, er habe keine pädophile Neigung. Dennoch wolle er den Rat der Jugendgerichtshilfe beherzigen und sich schleunigst bei einer psychologischen Einrichtung vorstellen, um eine mögliche Veranlagung auch wirklich ausschließen zu können.

Diese Empfehlung griff dann auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer auf. Sie erweiterte die Auflage um eine Zahlung von 1500 Euro und der Gerichtskosten; der Verteidiger schloss sich dem Antrag an.

Schließlich verurteilte Richter Martin Müller den jungen Mann nach dem Jugendstrafrecht zu einer baldigen Vorstellung in der Ambulanten Psychotherapie der Stadtmission Nürnberg und drei Vorgesprächen mit einem Therapeuten. Die 1500 Euro muss er an den Kreisjugendring überweisen.

Keine Kommentare