Zu Jagd auf Afrikaner aufgerufen

8.5.2020, 12:46 Uhr

 Es war der 29. Juli vergangenen Jahres, als ein psychisch kranker, in der Schweiz lebender Schwarzafrikaner einen Buben und dessen Mutter am Frankfurter Hauptbahnhof vor einen Zug gestoßen hatte. Der Achtjährige starb auf den Gleisen.

Das habe ihn und seine Ehefrau so empört, dass er die Meldung im Internet über den Account eines Bekannten noch am gleichen Tag mit einem überaus drastischen Kommentar versah. Er werde eine Jagdstaffel gründen und jeder könne mitmachen. Ihm reiche es mit dem "Dreckspack", er müsse seine Familie schützen. Als Jagdziel hatte er Afrikaner ausgemacht.

Angst ums eigene Kind

Sein Sohn, erzählte er vor Gericht, sei fasziniert von der Eisenbahn schlechthin. Am fraglichen Tag habe er etliche Stunden mit ihm am Regensburger Hauptbahnhof verbracht, um ein- und ausfahrende Züge zu beobachten. Als er die Meldung von der schrecklichen Tat gesehen habe, habe er Angst um sein Kind bekommen, Angst, dass dem ähnliches widerfahren könnte.

Auf Befragen durch Richter Rainer Würth beteuerte der 37-Jährige, dass er diesen dummen Kommentar nach drei Wochen gelöscht habe und er versicherte, dass er sich nicht nochmal zu so einer Unüberlegtheit hinreißen lassen werde. Der Richter nahm ihm das ab, da der Handwerker bislang ein unbeschriebenes Blatt ist und Recherchen bei der für den Angeklagten zuständigen Polizeiinspektion keine Anhaltspunkte ergeben hatten, er bewege sich in rechtsradikalen Kreisen.

Geständnis und Einsicht wertete die Staatsanwältin zu Gunsten des Angeklagten. Aber der Tatbestand der Volksverhetzung sei erfüllt und dazu komme noch die Androhung des Totschlags. Es reiche zwar aus, hier noch mit eine Geldstrafe zu arbeiten, aber die müsse deftig ausfallen. Sie forderte 90 Tagessätze zu 70 Euro.

Reue gezeigt

Verteidiger Meinolf Luig verzichtete auf einen konkreten Vorschlag für das Strafmaß, gab aber zu bedenken, dass sein Mandant Reue gezeigt und inzwischen gründlich über sein Fehlverhalten nachgedacht habe. Dass der Kommentar von über 1500 Usern zu lesen war, sei systemimmanent und kein Grund für ein schärferes Strafmaß.

Der Angeklagte hinterlasse hier vor Gericht einen ruhigen und vernünftigen Eindruck bestätigte ihm Richter Rainer Würth. Er verurteilte ihn zu 70 Tagessätzen zu je 50 Euro. Damit nahm er Rücksicht darauf, dass der Handwerker eine vierköpfige Familie zu versorgen habe.

 

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