Start der Verhandlung am Montag

Metallteile und Nägel im Feld versteckt: So geht es im Maishäckslerverfahren weiter

Stefan Blank

Region/Bayern

E-Mail zur Autorenseite

20.2.2023, 08:40 Uhr
Große Nägel waren in Feldern im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim versteckt worden. 

© Harald Munzinger Große Nägel waren in Feldern im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim versteckt worden. 

"Maishäckslerverfahren." Unter diesem Begriff hat ein Fall im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim überregional Aufmerksamkeit erregt. In Maisfeldern wurden in der Zeit von März bis September 2019 in Maisfeldern Metallteile, Holzstämme sowie Nägel versteckt. Maschinen, die darüberrollten, wurden teils schwer beschädigt. Die Rede war von einem Gesamtschaden von etwa 91.000 Euro.

Die Taten waren im Südosten des Landkreises Neustadt/Aisch-Bad Windsheim durchgeführt worden. Der schlimmste Fall: Ein Aluminiumblock wurde in ein Maisfeld gelegt, verursachte einen Schaden von rund 80.000 Euro an einem Maishäcksler.

Peter M., der aus dem Landkreis stammt, wurde am 19. Mai 2022 vom Amtsgericht Neustadt/Aisch unter anderem wegen Sachbeschädigung in drei Fällen schuldig gesprochen. Das Urteil: Freiheitsstrafe von 14 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen den Mitangeklagten Bruder von Peter M., Konrad M., wurde später in einem abgetrennten Verfahren ein Strafbefehl erlassen, in dem eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung vorgesehen war, erklärt der heutige Direktor des Amtsgerichts Neustadt/Aisch, Friedrich Weitner.

Hintergrund der Taten sollen Streitigkeiten um das Verpachten von Feldern gewesen sein. Als Motive für die Sabotageakte hatte die Richterin damals Rache, Neid und Missgunst erkannt.

Berufung und Einspruch

Gegen beide Urteile gingen die Brüder aber vor, Peter M. legte Berufung beim Landgericht Nürnberg-Fürth ein, Konrad M. Einspruch beim Amtsgericht. Das Berufungsverfahren läuft noch, wie Tina Haase, Pressesprecherin am Oberlandesgericht Nürnberg, auf Nachfrage mitteilt. Ein erster Termin war im Januar 2023 angesetzt, dieser sei laut Haase aber wegen Erkrankung von Peter M. abgesetzt worden. Bis es zu einem weiteren Termin kommt, werde es wohl noch einige Monate dauern.

Darauf warten will Friedrich Weitner, der Direktor des Amtsgerichts, nicht mehr und hat nun den Termin für eine weitere Hauptverhandlung angesetzt. Auch gegen den zweiten Angeklagten muss nun eine umfangreiche Beweisaufnahme durchgeführt werden. Erster Verhandlungstag ist Montag, 20. Februar, ab 8.30 Uhr im Sitzungssaal 130.

"Es geht wieder bei null los", erklärt Weitner. Theoretisch ist ein Urteil vom Freispruch bis zu einer Gefängnisstrafe möglich.

"Je nach dem Verlauf der Beweisaufnahme können noch Termine hinzukommen oder auch wegfallen", erklärt die stellvertretende Pressesprecherin des Amtsgerichts, Birgit Gründler. Ein zweiter Termin ist für Montag, 6. März, ab 8.30 Uhr geplant.

Zur Vorgeschichte des "Maishäckslerverfahrens" gehört auch, dass beim ersten Gerichtstermin im Sommer 2021 beide Angeklagten angaben, krank zu sein. Beim zweiten Versuch blieb Konrad M. dem Prozess wieder fern, legte ein Attest vor, weshalb sein Verfahren abgetrennt wurde. Das Amtsgerichts ging nach der Beweisaufnahme in seinem Urteil damals aber davon aus, dass die Brüder die Taten gemeinsam geplant und ausgeführt hatten.

Keine Kommentare