Geflügelpest: Aufstallungspflicht in Neustadt wird aufgehoben

30.04.2021, 06:24 Uhr
Geflügelpest: Aufstallungspflicht in Neustadt wird aufgehoben

© o.n.

Nachdem seit rund zwei Wochen in Bayern keine Geflügelpest der Variante H5N8 mehr nachgewiesen werden konnte und die Zahl der Neumeldungen bundesweit seit Anfang April stark rückläufig ist, hat sich die Infektionsgefahr verringert. Das Veterinäramt des Landratsamtes bittet Geflügelhalter allerdings darum, die Präventionsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten. Dazu gehört beispielsweise, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wild- beziehungsweise anderen Haustieren zu vermeiden.

Besondere Vorsicht ist laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei Tieren mit Auslauf beziehungsweise in Freilandhaltung geboten. Trotz rückläufiger Zahlen ist vereinzeltes Auftreten der Geflügelpest nicht auszuschließen, zumal für einige Nachbarländer in den vergangenen Wochen noch Ausbrüche gemeldet wurden.

Für die Geflügelbestände in Bayern allerdings wird das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest von Wildvögeln in Geflügelbestände vom Landesamt als mäßig bis gering eingestuft. Zumal der Höhepunkt des Frühjahrsvogelzugs überschritten sei und auch die Außentemperaturen wie die Sonneinstrahlung zunähmen, was zu einer schnellen Inaktivierung des Krankheitserregers führe, so Pressesprecher Matthias Hirsch.

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