Abschiebung vorerst gestoppt: Etappensieg für Asef N.

25.7.2017, 19:59 Uhr
Der Fall von Asef N. hatte in Nürnberg für Aufsehen gesorgt.

©  Roland Beck (dpa) Der Fall von Asef N. hatte in Nürnberg für Aufsehen gesorgt.

Ein wenig hat sich Asef N.s Leben zuletzt wieder normalisiert. Der junge Afghane, dessen von einem massiven Polizeieinsatz gegen sich solidarisierende Mitschüler begleitete Festnahme zur Abschiebung am 31. Mai bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte, ging weiter täglich zum Unterricht in der Berufsschule 11. Schutz vor einer Abschiebung bot nur der Beschluss der Bundesregierung, Rückführungen nach Afghanistan wegen der dortigen katastrophalen Sicherheitslage vorerst auszusetzen.

Jetzt darf der 21-Jährige hoffen, dass ihm vielleicht doch noch ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland erlaubt wird. Er konnte einen sogenannten Asylfolgeantrag stellen, nachdem das Bundesamt für Migration und Asyl bestätigt hatte, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dies bestätigte sein Anwalt Michael Brenner gegenüber unserer Redaktion.

Ein solcher Folgeantrag kann von Personen, deren erster Asylantrag, wie im Fall Asef N., abgelehnt wurde, nur dann gestellt werden, wenn konkrete "Wiederaufgreifensgründe" vorliegen. Das können beispielsweise gravierende Veränderungen im Herkunftsland oder neue Beweise für eine konkrete Gefährdung der rückkehrpflichtigen Person sein.

Asef N. wird in nächster Zeit noch einmal die Möglichkeit haben, seine Fluchtgeschichte bei einem Anhörungstermin vorzutragen. Bis zum Abschluss des erneuten Asylverfahrens schützt ihn der Status einer Aufenthaltsgestattung.

Wann endgültig über die Zukunft des jungen Afghanen entschieden wird, steht nicht fest. "Das kann manchmal schnell gehen", sagt sein Anwalt Michael Brenner. "Und manchmal dauert’s."

Immerhin müsste Asef N. nicht untätig auf den Bamf-Bescheid warten. Ab 1. September kann er eine Ausbildungsstelle in einer Schreinerei antreten. Voraussetzung dafür wiederum ist, dass ihm die Zentrale Ausländerbehörde der Regierung von Mittelfranken eine Ausbildungserlaubnis erteilt. Auch sie wurde bereits beantragt.

Einsatz bleibt strittig

Keine Rolle im jetzt anhängigen Asylverfahren werden die Vorgänge vom 31. Mai an der Berufsschule 11 spielen. Ein großes Polizeiaufgebot war damals angerückt, um den jungen Afghanen zu ergreifen und ihn zum bereits in Frankfurt bereitstehenden Abschiebeflieger zu bringen.

Etliche Beobachter der Vorgänge erhoben danach schwere Vorwürfe an die Adresse der Polizei wegen des überharten Vorgehens gegen Mitschüler, die durch eine Blockade den Abtransport Asef N.s verhindern wollten. Die Polizei hingegen machte angeblich herbeigeeilte Autonome für die Ausschreitungen verantwortlich.

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