Ärger um Frankenschnellweg: BN-Vorstände sind einverstanden

19.10.2020, 15:53 Uhr
Der Vorstand des Bund Naturschutz ist mit den Ausbauplänen für den Frankenschnellweg zufrieden. Jetzt müssen nur noch die Mitglieder zustimmen.

© Daniel Karmann, NN Der Vorstand des Bund Naturschutz ist mit den Ausbauplänen für den Frankenschnellweg zufrieden. Jetzt müssen nur noch die Mitglieder zustimmen.

Maximal 60 Stundenkilometer, maximal 7,5 Tonnen schwere Lkw, mehr Lärmschutz auch an den Umleitungsstrecken während des Ausbaus: Der Bund Naturschutz hat dem Kompromiss für einen kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs zugestimmt. Jetzt ist der Weg für eine Befragung der Mitglieder frei.

Am Montag vergangener Woche gab es letzte Verhandlungsgespräche mit der Stadt. Am Dienstag dann stimmte zunächst die Kreisgruppe Nürnberg des Bund Naturschutz dem Kompromiss zu, am Freitag zog dann auch der Vorstand des Landesverbands nach. "An die Mitglieder entgeht nun die Empfehlung, den Kompromiss anzunehmen", sagt Otto Heimbucher, der Vorsitzende der Kreisgruppe Nürnberg auf Anfrage.

Fristen für Anwohner und VCD

Bürgermeister Christian Vogel spricht von "langen und nicht immer ganz einfachen Gesprächen". Er hofft, dass der BN seine Mitglieder unverzüglich befragt, "damit dann auch hier Klarheit besteht." Alle Gegner des Ausbaus sind damit aber noch längst nicht besänftigt. Anlieger Harald Wilde etwa hat sich noch nicht zu dem Vorschlag erklärt. Die Stadt hat ihm nun eine Frist bis zum Monatsende gesetzt. Willigt er nicht in den Kompromiss ein, will die Stadt das derzeit ruhende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wieder starten.

Kern des Prozesses ist eine fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung, die mittlerweile aber längst nachgeholt wurde. Vogel hofft aber auf ein Einlenken der Klägers – zumal dieser die Immobilie mittlerweile verkauft hat. Eine Klagerecht hat Wilde aber immer noch, schließlich war er zu dem Zeitpunkt, als er die Klage eingereicht hat, noch Eigentümer.

Eine weitere Klage kommt vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) und bezieht sich auf den aktuellen Planergänzungsbeschluss. Der Stadt liegt allerdings bis heute keine Klagebegründung vor. Hier hat der VCD eine Frist bis zum 26. Oktober, um diese dem Gericht vorzulegen. "Erst danach können wir überhaupt bewerten, um was es dem VCD geht", sagt Vogel, "Ablehnen ist das eine, Begründen ist das andere."

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