Chaos vorprogrammiert?

"Benachteiligung von Kindern": Nürnberger Arzt kämpft gegen neuen Corona-Gesetzentwurf

Franziska Holzschuh

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6.9.2022, 05:56 Uhr
Einem Gesetzesentwurf der Regierungsparteien zufolge soll das Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst werden. 

© Mascha Brichta, dpa Einem Gesetzesentwurf der Regierungsparteien zufolge soll das Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst werden. 

Wenn der Sommer vorbei ist und die Tage wieder kühler werden, ist die nächste Rotznase oder ein leichter Husten bei Kindern nicht weit entfernt. Während Eltern früher noch ihr leicht verschnupftes Kind in einer Betreuungseinrichtung abgeben durften, stehen sie heute durch die Corona-Pandemie vor einigen Herausforderungen.

Zudem droht ein weiteres Problem: Laut einem Gesetzesentwurf der Regierungsparteien soll das Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst werden. Damit würden die Vorschriften, wann ein Kind eine Gemeinschaftseinrichtung betreten darf, noch einmal verschärft werden. Besteht bei Kindern und Jugendlichen der leiseste Verdacht, an Corona erkrankt zu sein, dürfen sie dem Gesetzentwurf zufolge eine Gemeinschaftseinrichtung nicht mehr betreten - bis sie einen offiziellen negativen Corona-Test oder ein ärztliches Attest vorlegen.

Wird der Entwurf umgesetzt, zöge er laut Michael Kandler, Kinderarzt aus Nürnberg und Vorsitzender der bayerischen Vereinigung der Kinder- und Jugendärzte, PaedNetz, ein Chaos mit sich. Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte schimpft über diese " extreme Verschärfung der Rechtslage". Die Regelung stelle eine "hochproblematische Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen" dar. Das Ganze würde laut Kandler nicht nur einen Effekt auf die Eltern, sondern auch auf Firmen, auf die Wirtschaft und auf Kinderarztpraxen haben.

Was genau hinter dem Gesetzesentwurf steckt, welche Konsequenzen dieser mit sich bringen würde und welche Meinung Kinderarzt Michael Kandler dazu hat, lesen Sie bei NN.de.

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