Demo vor Bamf: Urteil im Papierflieger-Prozess gefallen

3.1.2020, 13:37 Uhr

Die Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 15 Euro setzte die Vorsitzende Richterin beim zweiten Verhandlungstag vor dem Nürnberger Amtsgericht am Freitag zur Bewährung aus. Die Angeklagte hat aber die Auflage, 350 Euro an ein Frauenhaus zu zahlen.

Sie hatte im Juli 2018 eine Kundgebung der Organisationen "Women in Exile" und "8. März Bündnis Nürnberg" vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geleitet. Obwohl die Polizei das Werfen von Gegenständen verboten hatte, ließen Frauen und Kinder etwa 50 Papierflieger mit Botschaften wie "Bleiberecht überall" über den Zaun der Behörde fliegen. Dafür sollte die Verantwortliche der Kundgebung nach eigenen Angaben eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen. Weil sie das nicht tat, landete der Fall vor Gericht.


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Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, da Papierflieger mit Botschaften nichts anderes seien als Flugblätter - und damit die ureigene Form eines Kundgebungsmittels. Die Richterin folgte jedoch der Einschätzung der Staatsanwältin, dass die öffentliche Sicherheit gefährdet gewesen sei. Die Angeklagte erwägt, in Revision zu gehen.


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